Oldenburg - Mal ist es eine Verzweiflungstat, mal Unachtsamkeit oder schlicht Faulheit. Es gibt viele Gründe, warum Autofahrer ihr Fahrzeug verbotswidrig abstellen. Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit ist die Innenstadt voll und der Parkraum knapp. Ausreden lässt die Stadtverwaltung aber nicht gelten. Bei Verstößen wird der Abschleppdienst angefordert. In den ersten Dezember-Tagen ließ der Außendienst des Ordnungsamtes 17 Autos abschleppen, weil Feuerwehrzufahrten blockiert waren oder die Fahrzeuge ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz gestanden hatten.
„Das Abschleppen von verbotswidrig geparkten Fahrzeugen kommt häufiger vor, wenn der Verkehrsdruck besonders hoch ist“, erklärt Annika Milz vom städtischen Pressebüro. Dies treffe vor allem während des Kramermarkts und auch in der Vorweihnachtszeit zu. Der Abschleppdienst werde immer dann gerufen, wenn falsch geparkte Fahrzeuge die öffentliche Verkehrssicherheit oder Funktionalität gefährdeten.
In diesem Jahr rückte der Abschleppdienst bereits 611 Mal aus. Damit liegt die Einsatzzahl auf dem Stand des Vorjahres. Laut Stadtverwaltung wurde der Abschleppwagen in diesem Jahr im September (70 Mal) und im Oktober (104 Mal) am häufigsten angefordert.
Tatsächlich abgeschleppt wurden dieses Jahr aber bisher nur 497 Autos. In allen anderen Fällen hatte der jeweilige Falschparker sein Auto noch vor bzw. bei Eintreffen des Abschleppwagens selbst weggefahren. Allerdings werde dem Falschparker auch diese sogenannte Leerfahrt vom Unternehmen in Rechnung gestellt, wie Annika Milz bestätigt.
Für die Leerfahrt berechnet die Abschleppfirma 50 Euro. Wenn das Auto tatsächlich abtransportiert wurde, sind die Folgen teurer. Dann fallen immerhin 115 Euro an. Zudem kassiert die Stadtverwaltung ein Bußgeld (35 Euro bei Parken in einer Feuerwehreinfahrt) und verlangt auch noch eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro.
