Südliche Wesermarsch - „Bei der derzeitigen Lage des Vogelgrippegeschehens kann die Aufstallungspflicht für Geflügel im Zweckverbandsgebiet Veterinäramt Jade-Weser noch nicht aufgehoben werden“, teilt Dr. Norbert Heising mit. Von den in Niedersachsen festgestellten Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln hat der Zweckverband mit den fünf Feststellungen einen Anteil von über 20 Prozent.

Im Zweckverbandsgebiet wurde neben dem Typen H5N8 auch in einem Fall die neue Mischform H5N5 nachgewiesen. 44 Prozent der Ausbrüche von Vogelgrippe in Niedersachsen beim Hausgeflügel fanden im Januar statt. Daher kann derzeit die Aufstallung noch nicht aufgehoben werden. Der Zweckverband wird eine Aufhebung weiterhin zeitnah prüfen. Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen im Zweckverbandsgebiet unter www.jade-weser.de.