Oldenburger Land - Nachdem im Oldenburger Land die Landkreise Vechta und Cloppenburg die Aufstallpflicht schon verhängt haben, ziehen nun beinahe flächendeckend weitere Kreise nach. Grund ist eine bei Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg entdeckte und hochaggressive Subvariante des Erregers H5N8.
Hühner, Truthähne, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen nun auch im Landkreis Oldenburg in ihren Ställen bleiben. Die Stallpflicht gilt dort bis zum 31. Januar 2017. Für den Landkreis hätte eine Ausbreitung des Virus verheerende Folgen: Dort gibt es circa acht Millionen Stück Geflügel.
Im Landkreis Ammerland gilt die Aufstallpflicht ab Sonntag, 13. November, ebenso im Landkreis Aurich und in der Stadt Emden. Im Landkreis Leer gilt die Anordnung zur Aufstallpflicht sogar ab sofort.
In Delmenhorst sind 130 Geflügelhalter mit insgesamt 2500 Tieren beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen gemeldet – und auch all diese Tiere müssen nun aufgestallt werden. „Es muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen von Nutzgeflügelbeständen zu verhindern“, sagt Amtsveterinärin Dr. Nicolin Niebuhr. Auf einem Puten-Hof In Lübeck-Ivendorf ist erstmals während der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie ein deutscher Geflügelbetrieb von dem Erreger betroffen, teilte das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holsteins mit. Noch gibt es nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums keine Verdachtsfälle in Niedersachsen.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem H5N8-Erregers ist bisher nicht bekannt.
Der Naturschutzbund Nabu sieht als Ursache des Virus die kommerzielle Geflügelzucht, mutmaßlich verbreite sich der Virus durch den Geflügelhandel. Eine umgekehrte Übertragung von Wildvögeln zurück auf Hausgeflügel sei bisher nicht nachgewiesen, sagt Dr. Holger Buschmann, Nabu-Landesvorsitzender Niedersachsen. „Wildvögel sind Opfer, keine Täter.“
