Ammerland - Wer Schweine, Schafe oder Ziegen hält, muss bis 15. Januar den Bestand zum Jahreswechsel an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet haben. Darauf weist der Landkreis Ammerland hin.
Diese Pflicht gilt auch für Hobbyhalter. Tierhalter, die vorübergehend leere Ställe haben, müssen ihren Bestand mit Null melden, betont Amtsleiter Dr. Frank Meyer. Kämen dann Schweine, Schafe oder Ziegen neu in den Bestand, sei diese Änderung innerhalb von sieben Tagen zu melden, so Meyer.
Die Meldung kann online über das Internet an www.hi-tier.de oder per Meldekarte an vit w.V, 27280 Verden erfolgen. Nähere Informationen unter
