STOLLHAMM - STOLLHAMM/BEA - Die ersten Ausgleichszahlungen im Rahmen der neuen „Cross Compliance“ (die NWZ berichtete in ihrer gestrigen Ausgabe) werden für Anfang 2006 erwartet. Steuerberater Stefan Koch von der landwirtschaftlichen Buchstelle in Ovelgönne wies während der Bauernversammlung in Stollhamm darauf hin, dass der Zahlungsanspruch am 31. Dezember 2005 zugeteilt werde und damit für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 zu versteuern sei.

Der umsatzsteuerpflichtige Verkauf von Zahlungsansprüchen sei bei Übergang zu verbuchen und zu versteuern.

Bei einer Verpachtung der Ausgleichszahlung werde ebenfalls die Umsatzsteuer fällig. Eine Abschreibung sei gleichmäßig linear bis 2012 möglich. Der Geschäftsführer des Landwirtschaftsamtes, Manfred Ostendorf, wies darauf hin, dass bisher noch nicht geklärt sei, ob eine Unterverpachtung mit Zahlungsansprüchen möglich sei.

Auf Pächter, die über keine landwirtschaftliche Betriebsnummer verfügen, können Zahlungsansprüche nicht übertragen werden. Alle Übertragungen müssen innerhalb einer Frist gemeldet werden und werden in einer zentralen Datenbank erfasst, angegliedert an Tierregistrierung.

Im kommenden Jahr werde das Landwirtschaftsamt eine neue Dienstleistung beim Handel und bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen einrichten, erklärte Ostendorf. Den Landwirten werde eine Rechtsberatung sowie die Erstellung kombinierter Pachtverträge angeboten. Für die Vermittlung wird es eine Handelsplattform geben und die Kreisgeschäftsstellen werden sich vernetzen.


Beim Betriebsprämienverfahren riet Ostendorf dringend zur genauesten Kontrolle der Auszahlungsbescheide sowie der Vorschuss- und Abschlussbescheide. Es gebe kein sechsmonatiges Widerspruchsrecht mehr wie in der Vergangenheit sondern nur noch ein vierwöchige Klagefrist.

Da das aufwendige Cross Compliance mehr Büroarbeit mit sich bringe, sei es wichtig schon vor einer Prüfung systematisch die einzelnen Anforderungen abzuarbeiten, schilderte Uwe Ralle (Berater beim Landwirtschaftsamt Oldenburg-Nord) und wies auf die neue Betriebsmanagementberatung hin, die mit mindestens 400 Euro pro Jahr und Betrieb gefördert werde.