STOLLHAMM - STOLLHAMM - Über die Praxis einer Betriebsprüfung im Rahmen der neuen „Cross-Compliance“ referierte der Abteilungsleiter der Prüfbehörde der Landwirtschaftskammer Hannover, Hermann Geerken, auf der Bezirksversammlung des Kreislandvolkes vor etwa 200 Landwirten im „Huus an'n Siel“ in Stollhamm. Cross-Compliance ist eine „Überkreuzverpflichtung“, bei der die Landwirte Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie sich an bestimmte Auflagen und Anforderungen aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Tierhygiene und Tierschutz sowie Verbraucherschutz halten.
Verstöße gegen die Vereinbarungen, die eine Kombination aus Europa- und nationalem Landesrecht darstellen, werden mit finanziellen Kürzungen der Ausgleichszahlungen bestraft. 19 Einzelvorschriften bilden die Grundanforderungen an den Betrieb und sollen zu einer Erhaltung des landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes beitragen.
Es gibt zwar bundeseinheitliche Prüfprotokolle, dennoch haben die Prüfbehörden wie Veterinärämter und untere Naturschutzbehörde kleinere Ermessensspielräume in der Beurteilung von landwirtschaftlichen Betrieben.
Grundsätzlich wird in eine systematische Prüfung, in der Regel ausgeführt vom Landkreis, und eine anlassbezogene Prüfung unterschieden, bei der die Fachbehörden (Landwirtschaftkammer) eingeschaltet werden.
Insgesamt werden 2005 im Kammerbereich Hannover rund 4500 Betriebe geprüft, die vorher nicht informiert werden, erklärte Hermann Geerken. Die EU betehe auf einer unangekündigten Prüfung, um Missbrauch und Vertuschung vorzubeugen. Dabei kann ein und derselbe Betrieb an mehreren Prüfungen teilnehmen, wenn unterschiedliche Tierarten gehalten werden.
Gerade der Nitratprüfung komme in der Wesermrasch große Bedeutung bei. Geerken plädierte an die anwesenden Landwirte, peinlich genau auf die Nitratrichtlinien zu achten und bei den Lagerräumlichkeiten auf eine angemessene bauliche Voraussetzung zu achten.
Nicht gerne gesehen bei den Prüfern sind zu hohe Nitrateinträge in die Böden, Staunässe, Gülleauslauf bei Misthaufen, undichte Sicherungsbehälter, überlaufendes Lagergut oder gar die Möglichkeit eines Eintrages in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser.
Ebenfalls wichtig seien die Lagerung für Heizöl oder Pflanzengifte, die in besonderen Räumen untergebracht sein müssen. Im weiteren ging Geerken auf die Besonderheiten der Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutz-Richtlinien, auf den Erosionsschutz von Ackerflächen, die Instandhaltung von Brachflächen und auf die Erhaltung der Landschaftselemente ein.
