Wechloy - Der Johann-Justus-Weg ist eine stark befahrene Straße – auch wenn das einige Politiker und Verwaltungsmitarbeiter nicht wahrhaben wollen. Zwar endet er als Sackgasse an den Berufsbildenden Schulen, doch fahren viele Autos auf der Strecke zu ihren Zielen, die entlang der Straße liegen.
Das sind kleinere Gewerbebetriebe, der Sportschützenverein, die AOK, das Lehrerseminar oder das Kleingartengelände. Anlieger Heiko Eichbaum weiß darum, deshalb kämpfen er und andere Nachbarn dafür den Trampelpfad entlang des Grabens hinter den alten Eichen zu einem Fuß- und Radweg auszubauen. Doch mit seinem Anliegen stoßen er und seine Mitstreiter offenbar auf taube Ohren. Zudem entspricht der Wunsch nach einem Radweg nach derzeitigem Stand nicht den richterlichen Vorgaben. Zum Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2010 entschieden, dass Straßenverkehrsbehörden eine Benutzungspflicht für Radwege nur anordnen dürfen, wenn eine Gefahrenlage gegeben ist. Und das dürfte am Johann-Justus-Weg nicht der Fall sein, auch wenn sich manche Radfahrer durch die Autos, Busse oder Lieferwagen auf der Straße bedroht fühlen (die NWZ berichtete).
Unterstützung bekommen Eichbaum und die Anlieger von der Schülervertretung der BBS Wechloy. Julia Jooster und Kai Laskowski möchten ihre Mitschüler animieren, verstärkt mit dem Rad zur Schule zu fahren – über einen Radweg.
Vor wenigen Tagen trafen sich die CDU-Ratsherren Olaf Klaukien und Holger Grond vor Ort mit den Anliegern. Sie zeigten durchaus Verständnis für die Belange der Anwohner. Die Verkehrssituation sei schwierig, die Forderung nach einem Fuß-/Radweg deshalb nachvollziehbar. Die Aufschotterung des vorhandenen Trampelpfades reiche allerdings nicht aus, zumal er auch von Rollstuhlfahrern genutzt werde. Eine Verrohrung des Grabens sei nicht sinnvoll, man müsse über Varianten sprechen.
Gelegenheit dazu gibt es möglicherweise in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses, wo die CDU aufgrund eines entsprechenden Antrags über den Johann-Justus-Weg sprechen möchte.
In der Aprilsitzung hatte die Verwaltung die Bedeutung des Johann-Justus-Weges als Wohnsammelstraße zur Erschließung der Wohngebiete anerkannt. Der Bereich zwischen Vahlenhorst und Wendehammer verfüge über keinen Fußweg. Gleichwohl sollen die Schadstellen und Aufbrüche an den Wurzeln beseitigt werden. Die Straße sei zuletzt 2006 saniert worden.
