Ulm - Im Streit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge bei der Sparkasse Ulm sind vor dem Landgericht Ulm am Montag keine Entscheidungen gefallen. Das Gericht legte jedoch seine Rechtsauffassungen dar. Und die sprechen für die Kunden der Bank.
In der ersten Verhandlung ging es um die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse. Sie ist der Auffassung, dass die Sparkasse die sogenannten Scala-Sparverträge von 4000 Kunden nicht einfach kündigen darf. In einer zweiten Verhandlung will ein Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Sparkasse eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigerte.
