Senftenberg - Im Rechtsstreit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur in Südbrandenburg eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Cottbus wies am Mittwoch die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblicher Ausbeutung von Mitarbeitern zurück.
Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von 1,54 und 1,65 Euro beschäftigt. Diese Löhne seien zwar auch in strukturschwachen Regionen wie der Niederlausitz sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt.
So hätten die Beschäftigten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Der Anwalt habe keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Einstellung erzielt. Es sei eher eine „Gefälligkeit“, eine „gut gemeinte Leistung“ gewesen, meinte der Richter am Arbeitsgericht Senftenberg.
Beide Beschäftigte kamen nur über die Runden, weil sie zusätzlich zu ihrem Lohn Aufstockerleistungen vom Staat erhielten. Das Jobcenter wollte von dem Anwalt daher Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben.
Das Gericht wies die Klage zurück: Mit sechs ausgelasteten Vollzeitbeschäftigten habe es der Anwalt nicht nötig gehabt, zwei weitere Beschäftigte einzustellen.
Das Jobcenter kündigte an, in Berufung zu gehen. Das Gericht führe einen völlig neuen Rechtsgedanken ein, nämlich den der nicht vorhandenen „verwerflichen Gesinnung“: „Wenn das bestätigt wird, befürchten wir einen ordnungspolitischen Dammbruch“, hieß es. Betriebe müssten bloß angeben, die Mitarbeiter gar nicht unbedingt zu brauchen.
