Wilhelmshaven/Hannover - Im Wilhelmshavener Reinhard-Nieter-Krankenhaus war Jörg Brost der Mann für die großen Themen und hohen Summen. Da jonglierte er mit Millionen, schob riesige Beträge hin und her, schaffte es, die Ratsmitglieder mit einem zweistelligen Millionendefizit zu überraschen – und vereinbarte mit der Stadt eine persönliche Altersregelgung, die es ihm ermöglichte, schon sechs Jahre vor dem Erreichen der Altersgrenze auf eigenen Wunsch in den Ruhestand zu wechseln – mit monatlichen Zahlungen von 18 000 Euro.
Jetzt darf sich der Ex-Klinikchef über einen aus seiner Sicht vergleichsweise kleinen Betrag freuen, den ihm das Landesarbeitsgericht in Hannover zugestanden hat. Danach soll ihm die Stadt Wilhelmshaven, die nach einem kommunalpolitischen Mehrheitswechsel alle Verträge mit ihm gekündigt hatte, 31.500 Euro überweisen.
Bei diesem Betrag geht es um Brosts Aufgabe als Leiter des städtischen Krankenhaus-Eigenbetriebs. Aus diesem Vertrag sprach ihm das Landesarbeitsgericht knapp 29.000 Euro an Entgelt zu sowie 1598 Euro Schadenersatz, weil ihm das Geld seit der fristlosen Kündigung vorenthalten worden war.
Ob die Stadt Wilhelmshaven in der Sache das Bundesarbeitsgericht anrufen wird, soll in den kommenden Wochen beraten und entschieden werden. Auf Anfrage dieser Zeitung hieß es am Montag, man habe noch keine Zeit gehabt, das Urteil zu analysieren.
Parallel zu dem Arbeitsgerichtsprozess gibt es zwei weitere, weitaus größere juristische Verfahren im Fall Brost. Da der damalige Klinikchef nicht nur Leiter des städtischen Eigenbetriebs, sondern auch Geschäftsführer einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH war, wird die fristlose Kündigung der Geschäftsführer-Verträge vom Landgericht Oldenburg überprüft. In diesem Verfahren geht es um erheblich höhere Summen – unter anderem um Ruhegehaltszusagen von zwei Millionen Euro.
Das Landgericht hat nach einer ersten Verhandlung beiden Parteien eine Frist zur Stellungnahme bis zum 9. September gesetzt und will danach darüber befinden, ob der Prozess bis zum Ende der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt werden soll.
In dem strafrechtlichen Verfahren geht es um den Verdacht der schweren Untreue. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft richtet sich nicht nur gegen Brost, sondern auch gegen den damaligen SPD-Oberbürgermeister Eberhard Menzel sowie weitere Kommunalpolitiker, die dem „goldenen Handschlag“ zugestimmt hatten. Diese Ermittlungen werden nach Auskunft der Staatsanwaltschaft noch Monate dauern.
