TETTENS - Im Wangerland haben die Treibjagden begonnen. „Rabenkrähen, Enten und Hasen gibt es in großer Zahl“, berichtete Elimar Becker, Leiter des Hegerings Wangerland, am Mittwoch in der Herbstversammlung der Jäger in Tettens. Bei den Rehböcken sind schon gut 30 Prozent des Abschussplans erlegt, weibliche Rehe gelte es jetzt zu schießen: „Der Mais ist ab, die Tiere sind in Unruhe – nicht, dass sie alle vor Autos laufen“, sagte er.

Mit Blick auf die Treibjagden referierte Hartmut Schröder über Neuerungen im Waffenrecht – und beantwortete zahlreiche Nachfragen. Darf ein Jäger sein Gewehr auf dem Auto-Rücksitz transportieren oder mit dem Gewehr auf dem Rücken per Fahrrad ins Revier fahren? Darf man bei der Jagd die Waffe jemand anderem zum Tragen überlassen? Wo und wie muss die Waffe aufbewahrt werden? Diese und viele weitere Fragen hatten die rund 30 Jäger.

Deutlich wurde: Nur wer im Besitz eines Waffenscheins ist, darf mit der Waffe hantieren. So darf weder die Ehefrau das Gewehr zum Büchsenmacher fahren, noch darf der Jungjäger dem Älteren das Gewehr tragen. „Zeigen geht, aber anfassen nicht“, betonte Schröder.

Auf dem Weg ins Revier dürfe der Jäger zwar die Waffe offen tragen – also auch auf dem Rad oder auf dem Rücksitz transportieren. Doch dabei muss sie vollständig entladen, als nicht schussbereit sein. „Jeder sollte sich dabei aber bewusst sein, welchen Eindruck es macht, wenn Waffen offen getragen werden“, mahnte Schröder. Beim Transport von Waffen gelte zudem, dass sie stets vor Diebstahl gesichert sein müsse – „im Zweifel muss ein Waffen-Berechtigter im Auto bleiben, um aufzupassen“, so Schröder.

Diskussionen gab es über die Frage, wo der Zweitschlüssel zum Waffenschrank aufbewahrt werden soll: Familienmitglieder ohne Waffenschein dürfen den Schlüssel nicht verwahren geschweige denn wissen, wo er ist. Schröder riet dazu, sich mit Jagdgefährten abzusprechen und sich gegenseitig Schlüssel in Verwahrung zu geben. „Verstöße gegen das Waffengesetz haben oft drastische Folgen“, mahnte er zu Achtsamkeit.