Roffhausen - Seit 1. Januar ist Dr. Norbert Heising, Geschäftsführer des Zweckverbands Veterinäramt JadeWeser in Roffhausen, nicht mehr Leitender Veterinärdirektor. Die Verbandsversammlung aus Vertretern der Landkreise Friesland, Wittmund und Wesermarsch sowie der Stadt Wilhelmshaven hat ihn bis 30. April 2022 zum Wahlbeamten gemacht – „wegen erwiesener Fähigkeiten“, sagte am Mittwoch Frieslands Landrat Sven Ambrosy, zugleich Verbandsvorsitzender, bei der Vorstellung des Jahresberichts des Zweckverbandes (die NWZ berichtete).
Der Zweckverband, der zu den größten Veterinärämtern Deutschlands gehört, habe 2014 beeindruckende Zahlen vorgelegt, lobte Ambrosy. Er appellierte ans Land, bei der Einführung neuer Gesetze und Richtlinien zu Tier- und Verbraucherschutz die Kompetenzen des Veterinäramts und der Landkreise anzuerkennen: „Wir kennen die Gastronomen, die Tierhalter und die Einrichtungen und wir sind leistungsfähig. Deshalb sollten neue Aufgaben vor Ort verortet werden – wir machen das vernünftig.“
Mit Blick auf den Vorfall in Nauen (Schleswig-Holstein), bei dem am Dienstag ein Landwirt einen Veterinäramts-Mitarbeiter niedergeschossen hat, forderte Ambrosy eine gesellschaftliche Sensibilisierung gegenüber verbaler und körperlicher Gewalt. Immer häufiger würden Behörden-Mitarbeiter etwa von Job-Centern oder Veterinärämtern bedroht. „Bei allem Verständnis für den Stress und die Emotionen betroffener Personen: Manchmal müssen Behörden eben eingreifen“, sagte er.
Auch die Mitarbeiter des Veterinäramts JadeWeser haben schon mehrfach gefährliche Situationen erlebt und etwa unter Polizeischutz Tiere beschlagnahmt. „Das ist mit unsere schwierigste Aufgabe“, sagte Heising.
Heising wies darauf hin, dass seit 1. Januar eine neue Gebührenordnung für die Veterinärämter in Niedersachsen in Kraft getreten ist. Waren bisher Routinekontrollen gebührenfrei und nur Nachkontrollen gebührenpflichtig, werden nun auch bei Routinekontrollen im Tierschutz, in der Landwirtschaft und die Arzneimittelkontrollen sowie die Lebensmittel- und Hygieneüberwachung im Verbraucherschutz gebührenpflichtig. „Das ist auch für uns zweischneidig: Einerseits können wir die Einnahmen aus Gebühren gut für unsere weitere Arbeit verwenden, andererseits verstehen wir, dass kon-trollierte Betriebe über die zusätzlichen Kosten nicht glücklich sind“, betonte Heising.
