Landkreis - Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass bei der Herbstbestellung landwirtschaftlicher Nutzflächen dem Thema Düngung besondere Bedeutung zukommt. Die Bewirtschaftung der Flächen soll so grundwasserschonend wie möglich erfolgen.
Laut des Herbsterlasses besteht auf langjährig organisch gedüngten Böden und/oder humusreichen Standorten in der Regel kein Stickstoff-Düngebedarf zu Wintergetreide und Winterraps. Um den Reststickstoff im Boden zu binden, bietet sich der Anbau von Zwischenfrüchten an. Nach Aussage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) muss die Düngung zur Zwischenfrucht vor der Hauptwachstumsphase erfolgen und ist als Andüngung zu sehen. Die LWK empfiehlt den 15. September als spätesten Termin.
Landwirte können sich direkt an die LWK-Berater, Dirk Klaus (
