Hannover - Eigentlich war Hund Toby zum Ortstermin des Amtsgerichts Hannover gar nicht geladen. Doch dann erscheint der schwarz-braune Mischling plötzlich mit seiner Besitzerin und ihrem Lebensgefährten vor dem gepflegten Altbau im Stadtteil List. Journalisten und Kamerateams drängen sich auf dem Bürgersteig um Richter Marcus Hettig, der schon seit rund einem Jahr mit dem Rechtsstreit befasst ist.
Es geht um die Frage, ob Toby im Haus bleiben darf oder nicht. Seine Besitzerin hatte ihn im Herbst 2014 angeschafft, ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Sie klagt auf Zulassung des Hundes in ihrer Mietwohnung im zweiten Stock und bringt vor, dass sich seit dem Zusammenleben mit dem Hund ihre gesundheitlichen Probleme gebessert hätten. Dagegen argumentiert die beklagte Eigentümergemeinschaft, dass sich die Bewohner durch den Hund gestört fühlten.
Toby belle und werde unangeleint im Treppenhaus geführt. Er verschmutze den Hausflur und zerkratze die Treppenstufen. Richter Hettig eröffnet die Verhandlung zwischen akkurat geschnittenen Büschen im Vorgarten des Mehrfamilienhauses. Im Beet soll Toby auch schon Spuren hinterlassen haben, nachdem gerade geharkt worden war.
Beim Ortstermin präsentiert sich Toby von seiner besten Seite: Er bellt nicht und lässt sich sogar streicheln. Nach der etwa 15-minütigen Besichtigung des Treppenhauses berichtet der Richter von „mehreren kleinen, dünnen Kratzern“ und „größeren, schwarzen Kratzern mit Einkerbungen“. Je weiter man nach oben gehe, desto weniger Kratzer gebe es, erläutert der Richter. Er habe aber auch oberhalb von Tobys Wohnung schwarze Kratzer entdeckt.
Könnten die Kratzer also auch von schwarzen Schuhsohlen oder hohen Absätzen stammen? Ist vielleicht Toby gar nicht an allem schuld? „Insgesamt hat das Treppenhaus einen sehr gepflegten Eindruck gemacht“, ergänzt der Sprecher des Amtsgerichts, Jens Buck.
Es sieht ganz gut aus für Toby, meinen Prozessbeobachter. Richter Hettig will nun überlegen, ob er noch einen Sachverständigen hinzuzieht. Für den 28. April ist die Urteilsverkündung geplant.
