Oldenburg - Informationen zum Bahnlärm – allerdings ohne das Thema Umgehungstrasse: Das war die Maßgabe der beiden Bürgerinformationen am Mittwoch- und Donnerstagabend im Neuen Gymnasium und im Schulzentrum Ofenerdiek. Es war von vornherein klar, dass dies nicht einzuhalten war.
Denn unter die jeweils 80 bis 90 Besucher mischten sich natürlich auch Mitglieder der Initiativen, die auf eine Umgehung bestehen. Sie versuchten, die Vertreter der Deutschen Bahn und deren Tochtergesellschaften (DB Netz, DB ProjektBau) in eine Diskussion über die Alternativroute zu verwickeln.
Die Angesprochenen blockten zumeist mit Verweis auf den Bund als Auftraggeber ab. Allerdings ließ sich Peter Behrend von der Deutschen Bahn eine persönliche Einschätzung entlocken: „Der Bund wird sich wahrscheinlich nicht so schnell für eine neue Trasse entscheiden.“ Selbst wenn die Umgehung in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen würde, sehe er derzeit andere Verkehrsknotenpunkte, zum Beispiel Bremen, mit höherer Priorität.
Eigentliches Thema war allerdings der geplante Lärmschutz entlang der Bestandsstrecke. Christian Krenz vom Ingenieurbüro A.I.T. erläuterte die bisherigen Berechnungen zur Lärmentwicklung – mit der Betonung auf rechnen. „Sie müssen sich von der Vorstellung verabschieden, dass jemand vorbeikommt und den Lärm misst. Das wird berechnet“, erklärte er.
Auf Grundlage der maximalen Zugzahlenprognose für das Jahr 2025 hat das Büro in der Kosten-Nutzen-Analyse insgesamt 15,5 Kilometer Schallschutzwände (links und rechts der Bahnlinie zusammen) geplant. Die Höhe beträgt zum Teil drei Meter (Pferdemarkt, Gewerbegebiet), meist aber vier Meter. Mit dieser Maßnahme sollen die Lärmgrenzwerte in den betroffenen Gebieten am Tag (59 Dezibel für allgemeine Wohngebiete) im Schnitt zu 90 Prozent, in der Nacht (49 Dezibel) zu 60 Prozent eingehalten werden.
Hausbesitzern, bei denen es laut Berechnung trotz Lärmschutzwand zu laut bleibt, steht laut Vergleich vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgezogener passiver Lärmschutz zu. Dabei geht es vor allem um Fenster, Rollläden und Wandlüfter als Alternative zum offenen Fenster. Betroffene sollen im kommenden Jahr automatisch angeschrieben werden.
Es folgt eine Untersuchung der Gebäude durch Ingenieure. Mit deren Gutachten können die Hausbesitzer dann Angebote bei Handwerkern einholen. Nach einer Überprüfung auf korrekte Ausführung erstatte die Bahn die Kosten komplett, so Krenz.
Wer bereits Schallschutzfenster installiert hat, kann die Kosten erstattet bekommen, wenn der Umbau ab März 2007 (Planfeststellungsbeschluss für Jade-Weser-Port) geschah. Die Vorgehensweise bei Neubauten konnten die Bahn-Vertreter nicht klären, versprachen aber, sich mit der Frage zu beschäftigen.
Neue Fenster gibt es allerdings nur dort, wo die (noch nicht vorhandene) Lärmschutzwand rechnerisch nicht mehr wirkt. Bis die Wand steht müssen Bewohner in manchen Räumen also mit dem Bahnlärm leben. Die für die Berechnung zugrunde gelegte maximale Auslastung der Strecke werde allerdings „auf absehbare Zeit nicht erreicht“, sagte Krenz auf Nachfrage der NWZ .
Wann die Wand kommt, blieb bei den Informationsabenden offen. „Wir wollen Anfang des zweiten Quartals 2013 die Planfeststellungsunterlagen einreichen“, so Frank Heuermann von der DB ProjektBau. Die Dauer des Verfahrens schätzte er bei der schwierigen Oldenburger Gemengelage auf zwei bis drei Jahre.
Die Präsentation mit den Karten zur Lärmimmission sollen im Laufe der kommenden Woche auf die Internetseite der Stadt Oldenburg gestellt werden.
