Ponton schlägt hohe Wellen, Ð  vom 1. Juni

Sehr geehrte Herren Befürworter, das war wohl ein Griff in die Mottenkiste der Argumente! Herr Schuhmacher als Schlepperkapitän müsste wissen, dass auf der Hunte zum Schutze der Uferanlagen eine Beschränkung von 5,4 Knoten besteht. Ein Verschleiß erfolgt nur auf Grund von Tidenhub! Eine Folge der Pontonanlage wird, wie schon jetzt bei dem städtischen Anleger, eine Verschlickung des gesamten Uferbereiches.

Natürlich ist es kein Problem, Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. Man muss nur über den entsprechenden Geldbeutel verfügen und einen Unternehmer finden, der bereit ist, seine entschwimmenden Geräte durch einen schmalen Kanal zu führen, diese bei Ebbe trocken fallen zu lassen oder seine Geräte ständig in Bewegung zu halten. Die Mehrkosten hierfür steigen signifikant an!

Der Pontonbetreiber wird diese Kosten nicht übernehmen! Herr Schaefer weiß wohl nicht, dass die Liegeplätze an regionale Bootsbesitzer als angeboten wurden! Ein Großteil der Anlage, mit der von Herrn Janssen zu mietenden Wasserfläche wird nur für Fahrzeuge von maximal 4 Metern Breite genutzt werden können. Also Freizeitschifffahrt!

Die Sportbootschleuse bietet eine Breite von 5,5 Metern an! Also doch Konkurrenz zum SWE!


Anders ist es mit der Wasserfläche. Der städtische Anleger hat eine Liegefläche, die weit über den Anleger nach Norden reicht und auch durch einen Nutzungsvertrag mit dem WSA belegt ist. Hier sollen schließlich Traditionsschiffe und Fahrgastschiffe anlegen. Der erste Ponton der geplanten Anlage würde somit weitgehend in diesen Bereich fallen. Herr Janssen kann nicht über diese Fläche verfügen und Liegegelder verlangen, sowie die Stadt als Verantwortliche der Fläche in der Haftung lassen.

Wie schon an anderer Stelle gesagt, kommen auf die Stadt unübersehbare Haftungsrisiken hinzu, gefolgt von einer unübersichtlichen Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen. Die Stadt sollte aufpassen, sich hier kein Kuckucksei ins Nest zu holen! Wir alle müssten mit unseren Steuergeldern in Zukunft dafür gerade stehen! Abschließend möchte ich den Befürwortern das Recht absprechen uns nur als Interessenvertreter unserer Grundstücke abzustempeln. Denn hier stehen Eigeninteressen oder persönliche Nähe zum Antragsteller im Hintergrund!

Rüdiger Weber, Elsfleth