Bonn - Im wohl letzten Verfahren der Telekom-Spitzelaffäre ist ein Berliner Geschäftsmann zu elf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sprach ihn der Beihilfe zum Verstoß gegen das Fernmeldegesetz sowie zum Verstoß gegen das Datenschutzgesetz für schuldig.

Der Mann hatte eingeräumt, mit seiner Berliner Firma 2005/2006 illegal ausspionierte Telefondaten von Journalisten und Aufsichtsräten ausgewertet zu haben.

Er bereue sein Verhalten, erklärte der Angeklagte. Am Anfang habe er geglaubt, der Telekom zu helfen, geheimen Informanten auf die Spur zu kommen. Dann aber sei die Sache gekippt.

Für seine Tätigkeit wurden dem Geschäftsmann von dem bereits verurteilten früheren Sicherheitschef der Telekom, der ihm den Auftrag erteilte, knapp 700 000 Euro bezahlt. Der Sicherheitschef wollte herausfinden, wie vertrauliche Unternehmensdaten an die Öffentlichkeit gelangten. Von den Spähaktionen waren 40 bis 60 Personen betroffen.