Ganderkesee - Das „Wardenburger Modell“ hat viele Landwirte aufgeschreckt: Im Nordwesten des Landkreises Oldenburg hat der Rat unlängst beschlossen, auf tonnagebegrenzten Gemeindestraßen Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr generell durch Beschilderung zu erlauben – die Bauern brauchen für die Straßennutzung mit schweren Maschinen künftig kostenpflichtige Genehmigungen.
Wardenburg ist keine Insel: Auch in der Gemeinde Ganderkesee, so Rathaus-Sprecher Hauke Gruhn, „gibt es Überlegungen, wie der ländliche Wegebau finanziert werden kann.“ Das Thema solle im nächsten Jahr in die politische Beratung kommen. Bewegung in die Sache gebracht haben die Unabhängigen Wähler Ganderkesee (UWG) mit dem Antrag, eine Gebührenordnung für den landwirtschaftlichen Verkehr in der Gemeinde zu beschließen.
Die Straßen und Wege seien einst „für Pferd und Wagen“ gebaut worden, erklärt UWG-Pressesprecherin Sarah Kleesiek. Inzwischen seien landwirtschaftliche Maschinen aber „mit Schwerlastfahrzeugen gleichzusetzen“ – zwangsläufig komme es zu mehr Straßenschäden. Die UWG fordert eine Gebührenordnung nach Wardenburger Vorbild – die Umsetzung sei einfach: Es müssten lediglich an den Straßen mit Tonnagebegrenzung die Zusatzschilder „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ entfernt werden.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Zustand der meisten Wirtschaftswege und Gemeindestraßen, die stark landwirtschaftlich beansprucht werden, in Ganderkesee „noch nicht so bedenklich wie vielleicht andernorts.“ Ein höherer Unterhaltungsbedarf sei aber absehbar.
Das Landvolk lehnt eine „Trecker-Maut“ vehement ab. „Der Vorschlag ist aus der Luft gegriffen“, meint Ganderkesees Landvolk-Vorsitzender Cord Wübbenhorst. Durch die Grundsteuern auf ihre Flächen würden die Landwirte schon zur Kasse gebeten. Außerdem wäre aus seiner Sicht der Verwaltungs- und Kontrollaufwand viel höher als Nutzen und Einnahmen.
