Varel - Senioren schleppen sich auf den steilen Treppenstufen mit schweren Koffern ab, Mütter mit sperrigen Kinderwagen, und Menschen im Rollstuhl können sie schon gar nicht benutzen, um Gleis 3 erreichen: Dass der Übergang des Vareler Bahnhofs noch immer nicht barrierefrei ist, erhitzt weiterhin die Gemüter. Nicht nur der Reisenden. Doch die Entscheidung, ob endlich etwas passiert – sprich Abriss oder Neubau –, steht seit langer Zeit auf dem Abstellgleis.
Am 6. Februar könnte allerdings wieder etwas Bewegung in die Sache kommen. Dann findet in Hannover ein weiteres Gespräch statt zwischen Vertretern der Deutschen Bahn als Eigentümerin (sie will die denkmalgeschützte Brücke abreißen und neu bauen), der Stadt Varel als entscheidende Untere Denkmalschutzbehörde sowie des beratendend zur Seite stehenden Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (dieses kämpft um den Erhalt des Bauwerks von 1913).
Das ist der Stand
Das Versprechen des ehemaligen Bahnchefs Rüdiger Grube, dass der Vareler Bahnhof zu Weihnachten 2018 barrierefrei ist, ist längst Makulatur. 2016 präsentierte er die fertigen Pläne für die Anhebung der Bahnhofsbrücke um 80 Zentimeter, damit darunter der Fahrdraht für die Elektrifizierung der Strecke Oldenburg-Wilhelmshaven gespannt werden kann. Die Kosten: Vier Millionen Euro. Der Angekündigte Baubeginn fiel indes aus. Denn plötzlich war das Projekt der Bahn zu teuer.
Das will die
Deutsche Bahn
Sie beantragte den Abriss, um neu bauen zu können. „Die Brücke ist zwar denkmalgeschützt, aber die Sanierung und der Einbau von zwei Aufzügen ist wirtschaftlich nicht vertretbar“, sagte Frank Heuermann, dem Leiter des Streckenausbaus Oldenburg-Wilhelmshaven. Die Bahn will eine neue Brücke mit zwei Aufzügen bauen. An welcher Stelle, sei noch nicht festgelegt, erläuterte Heuermann. Die Kosten: 2,6 Millionen Euro. Neben dem Neubau an gleicher Stelle sei eine Brücke versetzt denkbar. Davon hänge auch ab, ob für der Bauzeit eine Behelfsbrücke errichtet wird: „Wird sie versetzt neu gebaut, könnte die Bahn mit dem Abriss der alten warten, bis der Neubau steht.“
Das will der
Denkmalschutz
„Wir versuchen unser Bestmöglichstes, um die Brücke zu erhalten“, sagt Niels Juister vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege. Er fungiert als fachlich beratende Person mit Blick auf das Denkmalschutzgesetz. Auf der einen Seite stehe das öffentliche Erhaltungsinteresse, auf der anderen Seite die Interessen des Eigentümers. „Es muss etwas passieren, denn das Kabel passt nicht unter der Brücke durch.“
Das ist die Rechtslage
„Der Denkmalschutz proklamiert die Erhaltungspflicht“, erläutert Niels Juister von der Denkmalbehörde. „Aber es gibt auch Einschränkungen der Erhaltungspflicht“, betont der Experte. Diese könne hergestellt werden, wenn der Erhalt des Bauwerks „wirtschaftlich unzumutbar“ sei. Ein Beispiel, bei dem die Erhaltungspflicht aufgehoben wurde, war der Abriss der Südzentrale in Wilhelmshaven. Das im Jugendstil errichtete Kraftwerk war zu marode, um es zu sanieren.
So geht es weiter
„Die Entscheidung über den Abriss oder Erhalt fällt die Untere Denkmalschutzbehörde“, sagt Niels Juister vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege: „Und das ist in diesem Fall die Stadt Varel.“ Die Stadtverwaltung wies auf Nachfrage indes darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht gefallen sei. Das hängt auch vom Ausgang des Gespräches am 6. Februar ab. Eine Prognose, in welche Richtung das Pendel ausschlägt, sei laut Niels Juister allerdings nicht zu treffen.
Gerd-Christian Wagner, Varels Bürgermeister, nimmt in der Diskussion um Erhalt oder Abriss die Deutsche Bahn in die Pflicht. „Ich hoffe, dass der Bahnhof in seiner alten Schönheit wieder erstellt wird, wozu auch ein behindertengerechter Aufzug gehört. Hierzu hat die Bahn die Finanzierung zu sichern.“ Und weiter: „Da der Übergang im Planfeststellungsbeschluss zur Ertüchtigung der Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven ausdrücklich erhalten werden soll, ist hier auch die Bahn in der Verpflichtung.“
Ein Abriss sei nur zulässig, „wenn unter technischen Gesichtspunkten das Gebäude bei der Herstellung der Oberleitung nicht mehr erhalten werden kann“, sagte Wagner auf Nachfrage des „Gemeinnützigen“.

