VAREL - „Das war meine Altersvorsorge“, sagt Jürgen Hillebrand (62). Insgesamt 40.000 Euro hat den Rentner aus Varel das Investment bei der ehemaligen US-Bank Lehman Brothers gekostet. Die New Yorker Rating-Agentur Standard & Poor’s hatte die Zertifikate empfohlen, die Hillebrand 2008 kurz vor dem Zusammenbruch der Lehman-Bank bei der früheren Citibank in Wilhelmshaven gekauft hatte. Das Renditeversprechen war hoch: Für 1000 Euro Investment sollte Jürgen Hillebrand im Jahr 2013 1700 Euro bekommen. Jetzt bekommt Hillebrand erst einmal gar nichts, das Geld ist verschwunden, so wie die US-Bank Lehman Brothers im fernen New York.

Aber der Ruheständler aus Varel will sein Geld nicht verloren geben. Er beauftragte den Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen (48), gegen die Rating-Agentur vorzugehen, die das riskante Zertifikat empfohlen hatte. Mehr als ein Jahr hat es gedauert, bis jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden worden ist, dass eine Klage generell zulässig ist.

Die hatte das Landgericht Frankfurt im vergangenen Jahr noch abgewiesen. Standard & Poor’s sei in Deutschland nicht tätig, hatten deren Anwälte argumentiert. Die OLG-Richter haben am Montag festgestellt, dass Standard & Poor’s sehr wohl eine eigene Tochtergesellschaft mit eigenem Vermögen in Deutschland unterhalte. Somit ist das Urteil des Landgerichts aufgehoben. Hillebrand kann klagen und wird das auch tun.

Sein Anwalt Jens-Peter Gieschen sagt dazu: „Die Klage ist zulässig, das Landgericht Frankfurt ist zuständig. Dort wird jetzt auch entschieden werden, ob die Klage zulässig ist. Die Rating-Agentur hatte noch argumentiert, man müsse sie wenn schon in den Vereinigten Staaten verklagen.“

Die Entscheidung vom Montag sei ein kleiner Schritt, aber einer in die richtige Richtung, mit Blick auf die internationalen Finanzmärkte. Anwalt Gieschen sagt: „Wir werden noch viele Klippen umschiffen müssen, aber es ist schon ein Erfolg, dass sich deutsche Gerichte damit beschäftigen müssen. In den USA sind Klagen gescheitert.“


Das Landgericht Frankfurt muss sich nun in der Sache mit der Verbindlichkeit der Aussagen von Rating-Agenturen befassen (Az.: 21 U23/11).