VAREL - VAREL/LR - Die Suchtberatung im Airbus-Werk Varel kann auf ihr 20-jähriges Bestehen zurückblicken. „In diesen zwei Jahrzehnten konnten bedeutende Schritte getan werden“, sagten Horst Wielinski und Hartmut Hollmann. Hollmann begann 1997 in der Beratung, Wielinski vier Jahre später.

Von Anfang an hatte die Suchtberatung ihr eigenes Büro im Werk. Hannelore Marken war Ende 1984 die „Frau der ersten Stunde“ und versah die umfangreichen Aufgaben bis 1997. „Am Anfang war es für die Suchtberatung nicht leicht, anerkannt zu werden“, erzählt Hollmann. „Die Akzeptanz ist im Laufe der Jahre aber gewachsen, im Betrieb wie in der Öffentlichkeit“. So stellten sich in Varel nach und nach die ersten Erfolge ein: das Alkoholverbot im Betrieb und im Verkaufskiosk, die Hinweise bei alkoholischen Zutaten in Speisen und vor allem die Heilungserfolge bei betroffenen Mitarbeitern.

Alkohol ist nach wie vor das Hauptthema, gefolgt von Tabletten, illegalen Drogen, Nikotin- und Spielsucht. Die „Sozialberatung Alkohol“ startete 1974 auf Initiative des Gesamtbetriebsrats bei MBB in Ottobrunn. 1979 sprach sich der Gesamtbetriebsrat für die Einrichtung von Suchtberatungen aus.

Es wird nicht nur beraten, sondern auch präventiv gearbeitet. In Form von Plakaten und durch Informationsveranstaltungen, unter anderem jährlich für die Auszubildenden des ersten Lehrjahres bei ihrem Aufenthalt in Steinkimmen. Auch die Vorgesetzten sind eingebunden und nehmen alle zwei Jahre an einer Schulung in Zusammenarbeit mit der Alkoholklinik „Fachklinik Oldenburger Land“ teil. Die Fürsorgepflicht spiele eine große Rolle, so Wielinski.

Varels Suchtberatung wirkt zudem in drei Arbeitskreisen, dem Arbeitskreis Sucht des Landkreises Friesland, dem Regionalen Arbeitskreis für betriebliche Suchtkranke und dem Betrieblichen Arbeitskreis Landkreis Friesland, mit. „Unsere Hauptaufgabe besteht darin, Kontakt und Vertrauen zu den Süchtigen aufzubauen und sie beim Weg aus der Sucht zu begleiten“, sagt Hollmann.


Die ausgebildeten Betrieblichen Suchtkrankenhelfer begleiten die Betroffenen auch während und nach einer Therapie. Sie sind an die Schweigepflicht gebunden, „das ist auch ein wichtiger Faktor für das Vertrauen“.