Karlsruhe/Varel - Um die Stromnetze zu stabilisieren, dürfen Netzbetreiber zur Not auch weiterhin auf die Energie von Industrieunternehmen mit kleineren Kraftwerken zugreifen. Das ergibt sich aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsklage der Papier- und Kartonfabrik (PKV) Varel als unzulässig ab.
Die Kartonfabrik klagte gegen eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz. Danach dürfen Netzbetreiber zur Netzstabilisierung auf die selbst erzeugte Energie von Privatunternehmen zugreifen.
Die PKV befürchtet Produktionseinbußen und ungeplante Kosten in Millionenhöhe. Sie kann aufgrund der Änderung nun zur Stromlieferung herangezogen werden. Die Fabrik betreibt für den Eigenbedarf ein kraft-wärme-gekoppeltes Kraftwerk.
Ob die Netzbetreiber aber auf das Kraftwerk der Vareler Papier- und Kartonfabrik zugreifen werden, muss die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Bauart und die Genehmigung des Kraftwerkes erst noch entscheiden. „Wir werden diese Sache jetzt wieder mit der Bundesnetzagentur diskutieren müssen“, sagte der Geschäftsführer Technik des Unternehmens, Ulrich Lange.
