VECHTA/WILDESHAUSEN - Die angezeigten Veterinäre hüllen sich in Schweigen. Die Fleischbetriebe weisen alle Vorwürfe zurück.
Von Astrid Kretzer, Peter Linkert und C.F. Ehlers
VECHTA/WILDESHAUSEN - Die Genehmigung von Tiermehlexporten in Nicht-EU-Länder durch die Landkreise Diepholz, Emsland, Oldenburg und Vechta ist möglicherweise durch „die Fehlinterpretation einer EU-Verordnung“ geschehen. Das hat gestern Abend gegenüber der NWZ der Pressesprecher des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, Dr. Gert Hahne, eingeräumt.Von dem Tiermehl, das nach Recherchen der Verbraucherorganisation Foodwatch in großen Mengen durch deutsche Fleischbetriebe mit Billigung der Veterinärbehörden illegal nach Russland, Vietnam und Bangladesch verkauft worden war, gehe für den Menschen keine Gefahr aus, betonte Hahne. Innerhalb der EU-Länder und auch an andere Länder, zu denen entsprechende bilaterale Handelsbeziehungen beständen, könne das Tiermehl in unbegrenzten Mengen ausgeführt werden. Zu Russland, Vietnam und Bangladesch gebe es allerdings keine solchen Handelsbeziehungen.
Die Veterinäre der Landkreise Vechta und Oldenburg, gegen die Foodwatch Strafanzeige wegen der Genehmigung der Tiermehlexporte erstattet hatte, lehnten gegenüber der NWZ mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren Stellungnahmen ab.
Für die im Kreis Diepholz angesiedelte Firma Geflügel-Protein Vertriebs GmbH & Co KG (Gepro) stellte ein Sprecher fest, dass alle von Foodwatch beanstandeten Auslandsgeschäfte mit Genehmigung der Behörden abgelaufen seien. Die Produkte seien zudem ausschließlich an Hersteller von Hunde-und Katzennahrung verkauft worden. Nachdem Gepro am 20. Dezember 2006 von den Behörden über das Ausfuhrverbot informiert worden sei, habe man die Exporte sofort gestoppt.
Der Geschäftsführer der ebenfalls durch Foodwatch angezeigten Firma Beckmann aus Beckeln (Landkreis Oldenburg), Alfons Beckmann, wies alle Vorwürfe zurück. Sein Unternehmen sei weder Produzent noch Exporteur von Tiermehl. Das Material werde in seinem Betrieb gelagert und umgeschlagen. Das Niedersächsische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (Laves) bezeichnete sich gestern in der Angelegenheit als „nicht zuständig“. Die Aufsicht für derartige Exporte liege bei den Landkreisen.
