Bösel - Sand bewegt wurde am Mittwoch zwar noch immer im Bereich Kündelstraße. Aber die Erdarbeiten zur Fundamentierung und Zuwegung zu den geplanten Windkraftanlagen im Kündel ruhen.

Wie berichtet, hatte der Landkreis Cloppenburg am Dienstag die Arbeiten gestoppt. Sämtliche Erdarbeiten wurden untersagt. Hintergrund ist ein Widerspruch der Windpark-Gegner in Bösel gegen die Baugenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die der Landkreis erteilt hatte.

Trotz des Widerspruchs waren Bagger und Lastwagen angerückt, um die künftigen Windrad-Standorte vorzubereiten. Zu Unrecht, wie der Landkreis jetzt feststellte und damit der Anzeige der Windpark-Gegner Recht gab. Denn der Widerspruch gegen die Baugenehmigung hat aufschiebende Wirkung, bedeutet: Erst wenn die Kreisverwaltung über den Widerspruch entschieden hat, kann der Investor mit dem Bau beginnen.

Allerdings hat dieser die Möglichkeit, sofortigen Vollzug beim Landkreis Cloppenburg zu beantragen. Dieser ist bis zum Mittwoch bei der Kreisverwaltung in Cloppenburg allerdings nicht eingegangen, sagte Kreis-Pressesprecher Ansgar Meyer auf NWZ -Anfrage. In den nächsten zwei Wochen wird der Bau aber ruhen müssen, denn über den Widerspruch wird der Kreis nach Angaben von Pressesprecher Meyer erst entscheiden, wenn die Anwältin der Windpark-Gegner, Dr. Jutta Engbers, eine Begründung für den Widerspruch geliefert hat. Dafür hat sie nach eigenen Angaben zwei Wochen Zeit.

Nicht betroffen von dem Baustopp ist allerdings die Verbreiterung der Kündelstraße, obwohl sie mit der Entwicklung des Windparks in Zusammenhang steht. Hier ist aber die Gemeinde Bösel als Straßenbaulastträger der Auftraggeber der Arbeiten.