Osnabrück/Papenburg - Im Vorfeld eines möglichen Strafprozesses wegen Nötigung gegen den früheren Betriebsratsvorsitzenden der Papenburger Meyer Werft hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück einen Vergleichsvorschlag abgelehnt. Das berichtete am Donnerstag die „Ostfriesen-Zeitung“.
Seit Monaten liegt eine entsprechende Anklage beim Papenburger Amtsgericht. Das hat bislang allerdings nicht darüber entschieden, inwiefern es die vorgebrachten Straftat-Vorwürfe gegen Ergin für hinreichend stichhaltig und begründet hält, um den Fall zur Hauptsacheverhandlung zuzulassen.
Wohlwollend hatte das Gericht laut Amtsgerichtsdirektor Harald Deeken nun allerdings einen Vergleichsvorschlag des Verteidigers von Ergin, Klaus Ulrich Ventzke aus Hamburg, aufgenommen: Der hatte nach Aussage Deekens angeboten, das Verfahren gegen die Zahlung von 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.
Während aber Verteidigung und Gericht diesem Vergleichsvorschlag positiv gegenüberstanden, spielt die Staatsanwaltschaft nicht mit. „Wir wollen, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird“, machte Dr. Alexander Retemeyer, Sprecher der Anklagebehörde, klar. „Der Fall ist derart in die Öffentlichkeit geraten. Die Opfer haben uns berichtet, dass sie insbesondere nach Bekanntwerden der Vorwürfe beschimpft worden sind. Das wollen wir nicht unter den Tisch gekehrt, sondern richterlich geklärt wissen. Ein Rückzug davon ist für uns nicht vertretbar.“
Die Werft hatte im September 2015 ihrem Betriebsratsvorsitzenden fristlos kündigen wollen, weil sich laut Unternehmen Werksstudenten gemeldet und berichtet hätten, Ergin habe sie auf strafbare Weise zum Eintritt in die IG Metall genötigt. Ergin weist die Vorwürfe zurück.
