Brüssel - Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie Journalisten-Vertreter schlagen Alarm: Ihre Verbände sehen in einer jetzt vom Europa-Parlament gebilligten EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen „Risiken für die journalistische Berichterstattung über Unternehmensinterna.“

Die Richtlinie geht von dem Grundsatz aus, dass es wichtig sein kann, Innovationen und Know-how vor der Konkurrenz geheim zu halten. Solche Geschäftsgeheimnisse soll die Richtlinie vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung schützen.

Der Schutz soll nicht gelten, wenn Erwerb, Nutzung und Offenlegung dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit und „zur Aufdeckung eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens oder einer illegalen Tätigkeit“ dienen. Man muss in der Absicht gehandelt haben, das öffentliche Interesse zu schützen.

„Nur mit größter Mühe“ habe eine Fassung verhindert werden können, die die investigative Berichterstattung ganz erheblich gefährdet hätte, erklärten die Verlegerverbände BDZV und VDZ. Auch die jetzige Fassung schütze die Pressefreiheit „nur in gewissem Umfang“.