Lüneburg - Der Anwohner einer Brutkolonie von Saatkrähen im niedersächsischen Achim darf die Vögel mit Lärm vertreiben. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden, teilte eine Sprecherin mit. Der Kläger fühlte sich durch Lärm und Kot der besonders geschützten Rabenvögel gestört und hatte versucht, die Tiere mit Greifvogelrufen und Krähenklappern zu vertreiben. Die Vergrämungsmaßnahmen seien zulässig, entschieden nun die Richter in Lüneburg anders als zuvor das Verwaltungsgericht Stade.
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