Rastede - Viele Fragen zur neuen Niederschlagswassergebühr, die zum 1. Januar 2015 in Rastede eingeführt wird, musste die Gemeindeverwaltung in den vergangenen Wochen beantworten. Im Ratssaal war ein Bürgerbüro eingerichtet worden, in dem Rechtsanwalt Carsten Groß-Klußmann von der Gesellschaft für kommunale Entwicklung Schneider und Zajontz in Heilbronn weiterhalf.
An diesem Freitag, 1. August, ist das Bürgerbüro letztmalig von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet. Bei Fragen helfen auch Sandra Ahlers und Tabea Triebe im Bauamt der Gemeinde weiter.
Wie berichtet, entstehen der Gemeinde jährlich Kosten in Höhe von rund 650 000 Euro für die Unterhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung. Bislang werden diese Kosten über die Grundsteuer von allen Grundstückseigentümern getragen – auch wenn einige von ihnen, insbesondere außerhalb der Siedlungsbereiche, gar nicht an das Netz angeschlossen sind. Künftig sollen deshalb nur jene Grundstückseigentümer zahlen, die das Kanalsystem tatsächlich nutzen.
An der Einführung der Niederschlagswassergebühr wird auch Kritik geübt. Ein Bürger fragte, ob die Auswertung der Aufnahmen des Bildfluges, den die Gemeinde in Auftrag gegeben hatte, um versiegelte und nichtversiegelte Grundstücksflächen zu ermitteln, mit den Datenschutzbestimmungen vereinbar ist. Rastedes Pressesprecher Ralf Kobbe sagte auf Nachfrage, dass keine persönlichkeitsverletzenden Daten entstanden seien, dass Kennzeichen und Personen auf den Aufnahmen nicht zu erkennen seien und dass die Daten nicht veröffentlicht werden. Der Verwaltungsausschuss hatte bereits im März 2013 in nichtöffentlicher Sitzung für rund 80 000 Euro den Auftrag an Schneider und Zajontz vergeben. Enthalten war darin auch der Bildflug.
