Butjadingen - Noch steht nicht fest, ob überhaupt und wie viele neue Windparks in Butjadingen entstehen können. Dennoch soll der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. März per Beschluss das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung neuer Vorranggebiete für die Windenergieerzeugung in Gang setzen. Diese Beschlussempfehlung gab der Ausschuss für Planung und Umwelt in seiner jüngsten Sitzung bei nur einer Stimmenthaltung.

Auch erst in der Ratssitzung soll entschieden werden, welche Flächen jetzt weiter untersucht werden sollen, um bei gegebener Eignung als Windparkgebiete ausgewiesen zu werden. Ermittelt wurden vier Potenzialflächen, die als Windparks infrage kommen. Der Antrag von Uta Meiners, mit allen vier Flächen „ins Rennen“ zu gehen, scheiterte in der Ausschusssitzung mit drei „Ja“- gegen vier „Nein“-Stimmen knapp.

Aufgrund immer wieder an die Gemeinde gerichteter Anfragen bezüglich der Errichtung von weiteren Windkraftanlagen in Butjadingen hatte der Gemeinderat vor einem Jahr einen Arbeitskreis eingesetzt. Das aus Ratsmitgliedern und Vertretern der Gemeindeverwaltung gebildete Gremium setzte sich mit der Frage auseinander, ob und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Ausweisung weiterer Vorrangsflächen im Gemeindegebiet möglich ist.

Beteiligt wurden das NWP-Planungsbüro in Oldenburg sowie auch der Landkreis Wesermarsch und ein Fachanwalt. Die Ergebnisse stellte NWP-Landschaftsplaner Johannes Ramsauer in der Planungsausschuss-Sitzung im Burhaver Rathaussaal vor auch etlichen interessierten Bürgern vor.

Wie der Experte deutlich machte, sei man den Vorgaben eines Bundesverwaltungsgerichtsurteiles gefolgt und habe im gesamten Gemeindegebiet der harten und die weichen Tabuzonen ermittelt. Bei den harten Tabuzonen handelt es sich um Gebiete, die für die Errichtung von Windkraftanlagen dauerhaft ausscheiden. Dazu gehören unter anderem Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Siedlungen, Wohngebiete und Infrastrukturanlagen.


Als weiche Tabuzonen gelten jene Flächen, auf denen das Aufstellen von Windkrafträdern ausgeschlossen werden soll, obwohl die Nutzung aus rechtlichen Gründen grundsätzlich möglich wäre. Als weiche Tabuzonen werden unter anderem die Abstandsflächen zu Siedlungsbereichen und Erholungsgebieten klassifiziert.

Bei den so ermittelten verbleibenden Potenzialflächen habe dann eine Abwägung der konkurrierenden öffentlichen Belange stattgefunden. Geblieben seien letztlich sieben Potenzialflächen, von denen aber drei als Windparkgebiete ausscheiden, weil dort nur eine oder zwei Anlagen errichtet werden könnten.