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„Vorgehensweise bedarf der Überprüfung“

Betrifft:

„Fall Adrian: Familie verklagt Sozialamtsleiter“ (NWZ vom 5. Mai)

Ich habe schon von verschiedenen Seiten gehört, dass Hilfeplangespräche im Landkreis Oldenburg häufig ganz anders verlaufen als vom Gesetz vorgesehen. So verlangt das Gesetz, dass zu einem Hilfeplangespräch neben den Eltern alle für die weitere Entwicklung eines Kindes wichtigen Beteiligten (Schule, Betreuer etc. ) eingeladen werden und dass gemeinsam versucht wird, „die richtige Hilfe für einen Minderjährigen zu finden“ (Paragraph 36 SGB VIII). Wenn ich den Bericht lese, scheint es mir eher so zu sein, als ob im Landkreis Oldenburg die Amtsleiter ein für alle Betroffenen einheitliches Budget vorgeben, das in keinem Fall überschritten werden darf, Das ist eine Vorgehensweise, die in der Tat einmal einer Überprüfung einer außenstehenden Stelle bedarf.

Christiane Harms

26209 Hatten

*

Ebenfalls zum „Fall Adrian“"

Die Verantwortlichen im Landkreis Oldenburg verhalten sich im Fall der beiden autistischen Kinder Adrian und Patrick wie die Manager jener Hedge-Fonds, die bei Cewe Color die Macht übernehmen wollen. Sie denken ausschließlich an Geld, sprich an die Optimierung ihres Budgets. Welche Auswirkungen ihre Entscheidungen (...) haben, ist ihnen völlig egal. Der Gipfel dabei: Weil der Sozialdezernent (...) sein Budget in den vergangenen Jahren ohne jede Rücksicht auf die Betroffenen so erfolgreich „optimiert“ hat, soll er jetzt von Landrat Eger sein Gehalt um mehr als 30 Prozent aufgebessert bekommen, zuzüglich üppiger Pensionszusagen in sechsstelliger Höhe. Wer stoppt diese Entwicklung?

Dierk Haverkamp

27798 Hude
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