Bardenfleth - „Den perfekten Internetauftritt gibt es nicht“, so begann Stephan Luque Aleman seinen Vortrag auf der jüngsten Veranstaltung von „Erfolgreich am Markt“. In der monatlichen Reihe der Wirtschaftsförderung Wesermarsch stand dieses Mal die professionelle Internetpräsenz von Unternehmen im Mittelpunkt.

Vor zahlreichen Gästen erklärte der Vareler Agenturbetreiber die technisch-grafische Gestaltung einer Website und worauf man bei allem Vertrauen in einen IT-Experten achten sollte. „Auf einer Website kann man viele Informationen unterbringen. Wichtig ist, den roten Faden zu behalten“, erklärte er.

Dazu gehöre eine übersichtliche Navigation, die dem Nutzer eine schnelle Orientierung bietet, und der Gebrauch wesentlicher Schlagworte, die bei einer Suche zur eigenen Website führen können.

Die Möglichkeiten der Suchmaschinenoptimierung zeigten sich auch bei der Wahl der Programmiersprache, die zugleich die Grenzen der Gestaltung festlegen würde, erklärte der Referent. Gerade die Verwendung von „Fertigprodukten“, sogenannte Webbaukästen, müssten gut bedacht sein, denn „eine saubere Programmierung ist wichtig für die Website, damit Fehler in der optischen Darstellung vermieden werden.“

Bei der Verwendung von Bildern zählte Aleman die häufigsten Fehler auf: Durch fehlende Titel der Fotos, seien diese als „Futter“ für Suchmaschinen verloren. Auch die Dateigröße verursache häufig Ladeprobleme. „Videos und Filme besser bei youtube hochladen und mit der eigenen Website verlinken“, riet der Experte.


Sören Kläner von der IHK Oldenburg lieferte im zweiten Vortrag wesentliche rechtliche Informationen zum Webauftritt. Der Rechtsanwalt machte deutlich, dass die virtuelle Welt kein rechtsfreier Raum sei. „Die Nutzung fremder Inhalte ist illegal, wenn keine Nutzungslizenz erworben wurde“, sagte Kläner deutlich zum Thema Urheberrecht. Unterlassungserklärungen und Bußgeldandrohungen sowie Vertragsstrafen könnten die Folge sein.

Bei Online-Geschäften müssten nach dem Werberecht Versandkosten, Endpreise und Lieferzeiten genannt sein. Auch E-Mail-Werbung bei Bestandskunden sei nicht in jedem Fall erlaubt. Der Hinweis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) habe der Händler deutlich auf seiner Website zu platzieren und die Widerrufsbelehrung müsse der Rechnung beigefügt werden.

Zur Website gehöre grundsätzlich das Impressum und eine Datenschutzerklärung, sagte Kläner unter anderem. Schließlich ging er auch auf Änderungen im nationalen und europäischen Recht ein.