Wangerland - Bei Dieter Behrens-Focken in Mederns, geschäftsführender Vorstand der Genossenschaft „Bürgerwind Wangerland“, trudeln die ersten Beitrittserklärungen ein: Bis 18. November haben die Wangerländer Zeit, sich zu entscheiden, ob und wie viele Anteile am Bürgerwindpark Wangerland sie zeichnen wollen. Der Bürgerwindpark sind die vier Windräder, die sich seit einem knappen Jahr zwischen Waddewarden und Haddien drehen.
Um Anteile am Bürgerwindpark Wangerland zeichnen zu können, muss jeder Interessent der Genossenschaft „Bürgerwind Wangerland“ beitreten – damit hält jedes Genossenschaftsmitglied mindestens einen Anteil. Beitrittserklärung und Satzung sind auf der Internetseite der Gemeinde Wangerland zum Download bereitgestellt:
Anteile zeichnen kann jede Person ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr ihren Erstwohnsitz im Wangerland hat.
2448 Anteile zu je 500 Euro sind zu vergeben: In der Beitrittserklärung wird abgefragt, wie viele Anteile der Interessent insgesamt zeichnen möchte. Maximal können 999 weitere Anteile zusätzlich zum Anteil Genossenschaftsbeitritt gezeichnet werden.
Das Verteilungsverfahren der zu zeichnenden Anteile wird folgendermaßen aussehen: In der Beitrittserklärung kann jeder angeben, wie viele Anteile er/sie zeichnen möchte. Der Vorstand wird die Beitrittserklärungen sichten und nach dem Rundenverfahren die Anteile zuteilen: In jeder Runde wird an jeden Interessenten jeweils ein Anteil vergeben – das geschieht Runde für Runde so lange, bis die gewünschte Menge erreicht ist und es Anteile zu verteilen gibt.
Weil das Geschäftsjahr der Genossenschaft am 1. Januar 2020 beginnt, ist der Zeitplan eng: Die Beitrittserklärung mit Angabe der zu zeichnenden Anteile muss am 18. November eingegangen sein bei: Bürgerwind Wangerland eG (i.G.), Mederns 36, 26434 Wangerland Danach folgen die Sichtung der Beitrittserklärungen und die Anteilsvergabe. Im Anschluss an dieses Verfahren wird jeder Interessent eine Benachrichtigung erhalten, wie viele Anteile er erhalten hat. Bis zum 2. Dezember muss der den gezeichneten Anteilen entsprechende Betrag auf dem Genossenschaftskonto eingegangen sein bzw. wird eingezogen.
2448 Anteile zu je 500 Euro sind zu vergeben. Das macht in Summe 1,22 Millionen Euro und entspricht 51 Prozent des Eigenkapitals der Windpark-Betreibergesellschaft BEW. Die Genossenschaft wird damit Mehrheits-Gesellschafter von BEW. Sollten die beiden bisher nicht bebauten Windparkflächen bei Hohenkirchen und Tettens noch entwickelt werden, gibt es einen finanziellen Nachschlag für die Genossenschaft.
„Die Einnahmen der Genossenschaft betragen 51 Prozent der Ausschüttung der BEW an ihre Gesellschafter“, erklärt Behrens-Focken. Die Ausschüttung wird nach Deckung der Betriebskosten an die Genossenschaftsmitglieder ausgezahlt. Geplant ist eine stabile Rendite von 2,2 Prozent auf die Anteile.
Allerdings: Besteht nicht ausreichend Interesse an den Windpark-Anteilen und bekommt die Genossenschaft keine 1,22 Millionen Euro zusammen, hat sich der Bürgerwindpark erledigt: Die 51 Prozent Anteile gehen dann an einen anderen Interessenten.
