Wangerland/Lüneburg - Auch weiterhin dürfen im Wangerland auf den Flächen südlich von Hohenkirchen und südlich von Tettens keine Windparks gebaut werden: Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, berichtet der Naturschutzbund Niedersachsen. Das Gericht bestätigte damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg von Ende Februar.
Der Nabu hatte gegen die Genehmigung von insgesamt zehn Windkraftanlagen auf den Flächen südlich von Tettens und Hohenkirchen beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen Eilantrag eingereicht, der verhindern sollte, dass die Anlagen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren errichtet werden. Das Oldenburger Gericht hatte diesem Antrag Ende Februar stattgegeben.
Falsche Bewertungen
Inhaltlich hatte sich das Verwaltungsgericht vor allem darauf gestützt, dass die Kollisionsgefährdung für die streng geschützte und hoch gefährdete Rohrweihe nicht ausreichend ermittelt und damit falsch bewertet worden ist.
Gegen diesen Beschluss war die Betreiberin des Windparks und Genehmigungsinhaberin, die BEW Bürgerenergiegesellschaft Wangerland mbH und Co. KG, beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde eingelegt. Nach Auffassung der BEW reichten die im Genehmigungsverfahren vorgenommenen Untersuchungen für die Rohrweihe aus.
Der Landkreis als Genehmigungsbehörde hatte keine Beschwerde beim OVG eingelegt.
Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die vorgenommenen Untersuchungen gegen eine fachliche Vorgabe des Landes, den so genannten Artenschutzleitfaden für Windkraftanlagen, verstößt. Darin werden Untersuchungen zum Vorkommen der Rohrweihe in einem sehr viel größeren Radius verlangt als in den Gutachten zur Windpark-Planung erfolgt.
Genehmigung in Prüfung
Entgegen der Auffassung des Landkreises Friesland und der BEW kann von diesem Leitfaden nicht aufgrund anderer fachlicher Erkenntnisse abgewichen werden.
Die bei der Kreisverwaltung anhängigen Widersprüche des Nabu gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen hat der Landkreis bisher nicht beschieden, teilt Nabu-Anwalt Peter Kremer mit. Sofern die BEW oder ein anderer Betreiber an ihrem Vorhaben festhält, muss der Landkreis nun über diese Widersprüche entscheiden.
Und danach wird es voraussichtlich zu einer Überprüfung der Genehmigungen im Rahmen eines so genannten Hauptsacheverfahrens vor Gericht kommen. Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das mehrere Jahre dauern kann, dürfen die Anlagen nicht errichtet werden.
