Es ist wie immer: Wird eine Behörde, hier die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, bei einer völlig widersinnigen Entscheidung, hier Umleitung des Verkehrs währen der der Sanierung der B 72 über die Hauptstraße mitten durch den Ortskern, erwischt, wird deren Handeln als alternativlos erklärt. Über nahezu drei Monate sollen dann, sinnigerweise genau zu Schulbeginn nach den Sommerferien, 7000 Fahrzeugen täglich durch den Ort donnern. Sogar die im Ortskern befindliche Fußgängerampel zum Schulzentrum wird zugunsten des zusätzlichen Fließverkehrs ausgeschaltet. Wenn man offenbar nicht gewillt ist, dieser lebens- und gesundheitsgefährlichen Behördenentscheidung im Rahmen einer Rechts- oder Fachaufsicht beizukommen, bleibt nur der intensive Bürgerprotest bis hin zum zivilen Ungehorsam. Oder soll erst ein Schulkind unter die Räder kommen, bis sichere Verwaltungsentscheidungen getroffen werden? Warum wird die B 72 sanierungsbedingt überhaupt vollgesperrt? Selbst wenn eine Autobahn saniert wird, kommt man in der Regel auch nicht auf die Idee einer Vollsperrung. Zugunsten der Gesundheit der Bürger, insbesondere der Sicherheit der Schulkinder, sollten die Sanierungsarbeiten unter (wechselseitigen) Beibehaltung des Verkehrs auf der B 72 durchgeführt werden. Auch wenn dann die Arbeiten etwas länger dauern sollten. Schließlich steht bei der Planung und Durchführung von Verkehrsmaßnahmen der Landesstraßenbaubehörde die Verkehrssicherheit an oberster Stelle. So deren selbst verfasstes Leitbild.
