Berlin - Bei der Deutschen Bahn wird wieder gestreikt. Reisende bleiben aber nicht auf ihren Kosten für Tickets und andere Auslagen sitzen. Wie viel Geld wird wann erstattet? Und wie kommt man als Kunde zu seinem Recht? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Kann ich von einer

Zugfahrt zurücktreten

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Ja. Bei einem streikbedingten Zugausfall, Verspätungen und Problemen mit Anschlusszügen können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Hierfür sollten sie sich an die DB-Reisezentren oder DB-Agenturen wenden, rät die Bahn auf ihrer Webseite. Auch Sitzplatzreservierungen werden erstattet. Wer ein Online-Ticket zum Normalpreis gebucht hat, kann dies über die Auftragssuche auf der Bahn-Webseite umbuchen oder stornieren.

Wie viel Geld bekomme

ich bei Verspätung zurück

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Wer doch in den Zug steigt, bekommt ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters wird ab 30 Minuten der Sprinter-Aufpreis zurückgezahlt. Bei einem Streik kann die Bahn dem Europäischen Gerichtshof zufolge keine höhere Gewalt geltend machen (Rechtssache C-509/11).

Wie komme ich an

die Erstattung

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Als Erstes müssen Bahnkunden das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, zu finden auf der Webseite der Bahn unter http://dpaq.de/n77jr. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten und andere Belege müssen beigelegt werden. Das Formular entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main, schicken.

Was gilt bei

Zeitkarten

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Für Nahverkehrsfahrten in der 2. Klasse gibt es ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro pro Fahrt zurück. In der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Betroffen sind etwa das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Länder-Tickets. Bei Wochen- und Monatskarten rät die Bahn, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Bei Jahreskarten können die Verspätungsfälle auch im Laufe des Jahres eingereicht werden. Entschädigungen von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt – die Fahrgäste müssen mehrere Verspätungen sammeln und diese dann zusammen geltend machen.


Im Fernverkehr bekommen Fahrgäste der 2. Klasse pro Fahrt ab 60 Minuten Verspätung 5 Euro erstattet. Reisende der 1. Klasse bekommen 7,50 wieder. Für Zeitkarten im Nah- und Fernverkehr gilt: Mehr als 25 Prozent des Zeitkartenwertes werden nicht erstattet. Außerdem gibt es – anders als bei normalen Tickets – auch nicht mehr Geld ab 120 Minuten Verspätung.

Kann ich auf einen

anderen Zug wechseln

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Ja. Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, dürfen Fahrgäste die Reise mit einem anderen Zug antreten oder fortsetzen. Ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht. Wer mit einer Nahverkehrskarte unterwegs ist, muss sich zunächst eine (Fernverkehrs-) Fahrkarte für den anderen Zug kaufen. Die Kosten dafür bekommt der Kunde später erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind ermäßigte Fahrkarten wie etwa die Länder-Tickets.