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Haarenniederung In Wechloy Neues Naturschutzgebiet für Oldenburg

Wechloy - Sie ist schon von besonderer Eigenart und Schönheit: die Haarenniederung im Stadtwesten. Sie dient Pflanzen wie Tieren zu Wasser und zu Lande als Lebensraum. Der Mensch findet hier stadtnah Erholung. Auch die nahe Universität nutzt das Gebiet gern, zum Beispiel um Fragestellungen des praktischen Naturschutzes konkret zu veranschaulichen.

Die Haarenniederung hat also viel zu bieten, das es zu schützen gilt. Deshalb wurde sie im Jahr 1991 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Nun soll die Haarenniederung zum Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Das beschloss der Rat in seiner jüngsten Sitzung.

Das ist „Natura 2000“

Der Begriff „Natura 2000“ fasst zusammen, warum auch die Haarenniederung künftig europaweit einen Namen hat. „Natura 2000“ steht nämlich für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten, das zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll. Welche Gebiete für dieses Netz geeignet sind, bestimmen zwei Europäische Richtlinien, die schon einige Jährchen auf dem Buckel haben: die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie die Vogelschutzrichtlinie, die sich auf den Schutz von Vogelarten konzentriert.

Die Bundesländer haben nun einige FFH-/und Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet. Vom Land Niedersachsen wiederum wurden in der Stadt Oldenburg neben dem Everstenmoor und dem Osternburger Kanal auch „Haaren und Wold bei Wechloy“ als Natura-2000-Gebiete benannt. Und damit begann die Arbeit „vor Ort“ – für die Untere  Naturschutzbehörde. Denn die Gebiete, die nun nach den EU-Richtlinien geschützt werden sollen, müssen als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Es handelt sich um ein Unterschutzstellungsverfahren, zu dem die Naturschutzbehörde der Stadt verpflichtet ist.

Die Schutzgebiete

Das Ganze bekam den Namen „Naturschutzgebiet Haarenniederung“. Das Verfahren, in dem auch Anregungen und Bedenken bewertet wurden, gipfelte in der Verordnung über das neue Naturschutzgebiet. Es ist damit das siebte der Stadt Oldenburg. Weitere sind: die Gellener Torfmörte (befindet sich nur zu einem geringen Anteil auf Stadtgebiet/Ohmstede), die Bornhorster Huntewiesen, das Bahndammgelände Krusenbusch, die Alexanderheide, der Osternburger Kanal und das Everstenmoor. Für die beiden letztgenannten wurden laut Stadt die Verfahren bereit abgeschlossen und die Neuverordnungen beschlossen.


Das neue Schutzgebiet

Das Naturschutzgebiet (NSG) Haarenniederung umfasst einen Teil des dortigen Landschaftsschutzgebietes. Der Unterlauf der Haaren ab dem Uhlhornsweg bis zur Bloher Landstraße mit dem angrenzenden, bis zu 360 Meter breiten Niederungsbereich gehören dazu. Das NGS hat eine Größe von etwa 44,1 Hektar. Neben landwirtschaftlich überwiegend extensiv genutzten Flächen bestimmen brach gefallene Feucht- und Nasswiesen, hochstaudenreiche Sümpfe, Röhrichte und Weidengebüsche den Charakter. Im Verordnungsentwurf wird beschrieben: „Die Ufer der Haaren und die das Grünland durchziehenden Gräben werden teilweise durch blütenreiche Hochstaudenflure gesäumt. Kleinere Waldparzellen, Gehölzreihen, Alleen und mit Eichen und Buchen bestockte Wallhecken gliedern die höher gelegenen Bereiche.“ Die Erklärung zum NGS bezweckt insbesondere die die Erhaltung und Entwicklung dieser Landschaft mit hoher Bedeutung für zahlreiche Pflanzen und Tiere der Roten Liste, wie zum Beispiel die Sumpf-Dotterblume und die Sumpfschrecke.

Die Verbote

Verboten ist es beispielsweise, Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen, den dort wildlebenden Tiere etwas anzutun, Pflanzen zu zerstören oder Müll abzuladen. Ausnahmen und Freistellungen (z.B. für Eigentümer oder zur Bewirtschaftung) gibt es auch. Für den, der sich nicht dran hält, kann es teuer werden: bis zu 50 000 Euro.

Der Verein „Erholungsgebiet Haarenniederung“ widmet sich schon über 50 Jahre dem Erhalt dieser Landschaft:

Grafik als PDF.

Susanne Gloger
Susanne Gloger Redaktion Oldenburg
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