Wardenburg/Oberlethe - Das Waldgebiet „Hoop“, etwa 4,5 Hektar groß und südlich von Oberlethe gelegen, steht bereits seit geraumer Zeit zum Verkauf. Die Gemeinde Wardenburg hat in Person von Bauamtsleiter Frank Speckmann frühzeitig Interesse an diesem Gebiet bekundet. Erste Gespräche mit dem Niedersächsischen Forstamt Ahlhorn seien durchaus positiv verlaufen, bestätigte Pressesprecher Rainer Städing der NWZ .
Noch im Januar soll es weitere Gespräche geben, dann gehe es unter anderem um den Preis. „Wir sind an gewisse Bewertungen gebunden. Wald hat auch seinen Preis, wir werden sehen, ob beide Seiten zusammenkommen“, sagte Städing. Die ersten Gespräche im Jahr 2012 hätten allerdings gezeigt, dass die Gemeinde und das Landesforstamt sehr interessiert am Kauf beziehungsweise Verkauf seien.
Am Südrand dieses flächenhaften Naturdenkmals verläuft die Straße Am Rosengarten, die Zufahrt von Norden her erfolgt über den Buschweg. In diesem Waldgebiet prägen Eichen, die zum Großteil zwischen 110 und 240 Jahre alt sind, das Bestandsbild. Auch die Kiefern, Fichten und Eschen sind etwa um die 100 Jahre alt.
Die Ausweisung des „Hoop“ als flächenhaftes Naturdenkmal erfolgte Ende des vergangenen Jahres aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen sowie aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart und Schönheit. „Dieses Waldgebiet ist ein ökologisches und kulturhistorisches Kleinod, das Wildtieren Brut- und Rückzugsmöglichkeiten gibt“, betont Eckhard Hildebrandt von der Freien Wählergemeinschaft (FWG). Seine Fraktion hatte im Juli 2012 den Antrag gestellt, dass die Gemeinde diese landeseigene Liegenschaft kauft, „um einen dauerhaften Bestandsschutz dieses wertvollen Gebietes gewährleisten zu können“. Als Rest des einstigen „Harberwaldes“ sei das Gebiet zudem ein Identifikationsmerkmal für die Gemeinde Wardenburg.
Ziele der Unterschutzstellung sind der Erhalt des alten Eichenbestandes mit den daran gebundenen Vogel- und Fledermausarten sowie der umgrenzenden Wallhecke mit altem Baumbestand, die Bäume vor Beschädigungen zu bewahren und diesen alten, kulturhistorischen Standort zu schützen und zu erhalten.
Des Weiteren solle der Zustand durch Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten und verbessert werden. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind verboten.
