Braunschweig /Oldenburg Jürgen Weferling will wachrütteln. Gute Beratung gehört für den Braunschweiger Geschäftsinhaber beim Einkaufen immer noch dazu. Wenn Kunden sich aber fachgerecht informieren lassen und dann online deutlich billiger bestellen, steht er am Ende mit leeren Händen da. In seinem Geschäft für Maschinen, Werkzeuge und Elektrogeräte erhebt der 65-Jährige deshalb eine eher symbolisch gemeinte Gebühr gegen „Beratungsdiebstahl“.
Seit Anfang des Jahres weist ein kleines Schild in dem Geschäft in der Braunschweiger Innenstadt darauf hin. „Wegen erhöhtem Beratungsdiebstahl sehen wir uns gezwungen, ab sofort eine Beratungsgebühr von 10 Euro zu erheben“, ist dort zu lesen. Dazu gibt es die Info, dass die Zahlung beim Kauf eines Artikels verrechnet wird.
Seit Jahren gebe es das Problem, dass sich einige Kunden im Laden eine maßgeschneiderte Beratung abholen und dann im Internet kaufen, sagt Weferling. „Irgendwann kurz vor Weihnachten reichte es uns.“ Auf der vor wenigen Tagen beendeten Einkaufsmesse Infa in Hannover sei er oft darauf angesprochen worden. „Zu 99 Prozent sind die Rückmeldungen positiv“, berichtet Weferling. Also bleibt der Geschäftsmann bei der Gebühr, die er aber eher als Hinweis für die Kunden versteht, mit dem Thema sensibler umzugehen.
Verbraucherschützer zeigen Verständnis, stellen aber den Erfolg infrage: „Möglicherweise weicht manch ein Kaufinteressent auf größere Ketten aus, die es nicht nötig haben, eine Beratungsgebühr zu erheben“, sagt Mona Semmler von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ihr zufolge ist eine solche Gebühr rechtlich zulässig, wenn Kunden vor dem Verkaufsgespräch transparent darauf hingewiesen werden und einverstanden sind.
„Beratungsdiebstahl“ ist laut niedersächsischer Industrie- und Handelskammer (IHKN) in den Anfängen des Online-Handels von stationären Händlern häufiger als Problem benannt worden, hat sich inzwischen aber relativiert. „Das liegt auch daran, dass Onlinehandel und stationärer Handel inzwischen stärker miteinander verschmolzen sind“, sagt IHKN-Sprecher Martin Bockler.
Kritisch sieht Friederike Töbelmann, Geschäftsführerin vom City-Management Oldenburg, die Aktion in Braunschweig: „Ich halte die Reaktion von Herrn Weferling für fragwürdig und wenig zeitgemäß. Ein potenzieller Kunde, der an der Ladentür liest, dass er auch dann zur Kasse gebeten wird, wenn er sich gegen das Produkt entscheidet (besonders in Verbindung mit dem Begriff „Diebstahl“), wird aus meiner Sicht eher abgeschreckt als eingeladen.“ Allerdings zeige die Maßnahme, wie sehr besonders der inhabergeführte Einzelhandel inzwischen mit dem Rücken an der Wand stehe.