VISBEK Ende eines Mammutprozesses: Nach elf Monaten Verhandlungsdauer hat das Oldenburger Landgericht die beiden Gesellschafter der insolvent gegangenen Entenschlachterei Bölts der Georg Stolle GmbH aus Visbek wegen Beihilfe zum Bankrott und Untreue zu Geldstrafen von 8000 Euro bzw. 12000 Euro verurteilt.
Der 42- jährige Angeklagte, Erbe des Stolle Imperiums mit einem früheren Jahresumsatz von 72 Millionen Euro, und seine 38-jährige Schwester waren in einem ersten Prozess noch zu Geldstrafen von 18000 Euro bzw. 10000 Euro verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aber wieder aufgehoben.
Wenn die Geldstrafen nun auch etwas geringer ausfielen, so war auch die jetzige (wie die frühere) Strafkammer davon überzeugt, dass die Angeklagten geholfen hatten, ihrem Unternehmen noch rund 1,5 Millionen Euro zu entziehen, obwohl dieses bereits insolvent war bzw. die Insolvenz drohte. Um diese Feststellungen zu treffen, hatte die frühere Kammer nur das Hauptunternehmen der Angeklagten unter die Lupe genommen, nicht auch die Tochtergesellschaften. Das aber hatte der BGH gerügt.
Die jetzige Kammer nahm dann eine Gesamtschau vor, kam aber zu keinem anderen Ergebnis wie die frühere Kammer auch. Weil dem Unternehmen trotz drohender Insolvenz die Gelder entzogen worden waren, hatten die Hausbanken von heute auf morgen Kredite in Höhe von 23 Millionen Euro fällig gestellt. Das war dann das Ende gewesen. Der Vorsitzende Richter Dr. Raschen nannte das Geschehen gestern eine Tragödie, das Unternehmen hätte nicht pleite gehen müssen.
Das Verhalten der Hausbanken sei aber nachvollziehbar und konsequent gewesen, die Angeklagten hätten mit ihren Entscheidungen schließlich bestehende Verträge verletzt. Die Angeklagten selbst hatten schwere Vorwürfe gegen ihre Oldenburger und Frankfurter Hausbanken erhoben. Sie sprachen von Zwangsenteignung. Mitbewerber aus Südoldenburg hätten dann den Reibach gemacht und ihr Unternehmen unter sich aufgeteilt.