WESERMARSCH - Wer Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht und mindestens 20 Jahre alt ist, kann einen Zuschuss von maximal 100 Euro pro Jahr zu den Kosten ärztlich verordneter Verhütungsmittel beantragen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Vorgelegt werden müssen dazu der Personalausweis, der Nationalpass oder ein Passersatzpapier, der aktuelle Leistungsbescheid des Jobcenters oder des Sozialamtes, das Rezept und der Zahlungsbeleg im Original.
Einen Zuschuss für bis zum 31. Dezember 2011 verschriebene und erworbene Mittel zur Familienplanung können Berechtigte bis Ende Januar 2012 beantragen. Anträge für 2012 können ab Januar eingereicht werden. Nach aktuellen Planungen werden im neuen Jahr auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag in den Kreis der geförderten Personen aufgenommen. Eine Auszahlung kann erst dann erfolgen, wenn auch der Kreistag dieser freiwilligen Leistung zustimmt und das Land Niedersachsen die Genehmigung für den Haushalt 2012 erteilt. Interessierte aus Brake und Nordenham können einen Termin mit der Beratungsstelle „Donum Vitae“ unter Telefon 04401/930160 und für eine Beratung in Lemwerder unter Telefon 0421/98659811 vereinbaren.
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