Westerste - Bello & Co. sind in Westerstede immer beliebter: Waren im Jahr 2008 noch 1430 Pinscher, Pudel oder auch Doggen registriert, stieg die Zahl 2013 auf 1556 Hunde. Anfang dieses Jahres waren bereits 1740 Vierbeiner gemeldet. Bei rund 22 500 Einwohnern in Westerstede, ist – rein rechnerisch – somit etwa jeder zwölfte Westersteder mittlerweile auf den Hund gekommen.
Dabei ist Hund nicht gleich Hund, zumindest aus Verwaltungssicht, denn für Hundehaltung werden Steuern fällig – je mehr Hunde ein Halter hat, desto höher der Bescheid. Pro Jahr kostet Vierbeiner Nummer eins 50 Euro, für Hund Nummer zwei werden zusätzlich 100 Euro fällig, jeder weitere Bello kostet 200 Euro. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund besitzt, wird mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Eine Erhöhung der Sätze ist derzeit politisch nicht im Gespräch. Die letzte Anpassung hat laut Verwaltung für das Jahr 2013 stattgefunden.
Hunde können einkassiert werden
Wer versucht, der Steuer zu entgehen, und erwischt wird, muss mit einer „höflichen Aufforderung“ rechnen, die Anmeldung nachzuholen. Es können auch sogenannte Zwangsgelder festgesetzt werden – und im schlimmsten Fall dürfte die Behörde den Hund einkassieren. Letzteres ist allerdings in Westerstede noch nie geschehen, denn spätestens die Drohung, so teilte die Verwaltung mit, habe bis jetzt die Hundehalter einlenken lassen.
Kontrolliert werden Hundehalter sonst nicht – außer es gibt einen Anlass wie Beißvorfälle oder, wie Jörn Krieger vom Ordnungsamt mitteilte, es „Hinweise aus der Bevölkerung“ gibt. Zudem erhält die Stadt eine Info der Hundehaftpflichtversicherung, wenn diese beendet wird.
Hundehaltung hat auch Schattenseiten
Hundehaltung hat auch so ihre Schattenseiten – vor allem dann, wenn die Besitzer nicht Sorge tragen, den Kot ihrer Lieblinge von Rasenflächen oder Gehwegen zu nehmen. Vereinzelt, so teilte die Stadt mit, liegen deshalb auch Beschwerden vor. Wirklich ermitteln lassen sich die verantwortlichen Hundehalter allerdings nicht. Damit möglichst wenig Kot liegen bleibt, hat die Stadt Tütenspender aufgestellt, mit denen die Hinterlassenschaften der Hunde aufgesammelt werden können, so an der Thalenweide, beim Jaspershof und im Feriengebiet Karlshof.
Eine grundsätzliche Leinenpflicht gibt es übrigens im Stadtgebiet nicht. Ein Hund ist jedoch „so zu halten und zu führen, dass von ihm keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Zudem darf der Hund den Verkehr nicht gefährden“, so Krieger. Ausnahme: Während der Setz- und Brutzeit muss der Fiffi an der Leine gehen, ebenso in sogenannten Schongebieten. Wer einen Hund mit Hang zum Wildern und Streunern hat, der sollte den Vierbeiner ohnehin stets gut überwachen.
