WILDESHAUSEN - Das Schreiben stellte ihn vor ein Rätsel: „Der Lastschrifteinzug war nicht möglich“, schrieb die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Klaus Denker im Frühjahr 2008 an. Der Wildeshauser stutzte, schließlich hatte er die Gebühren immer bezahlt. Also bat er um Aufklärung. Eine Odyssee mit Schriftwechseln und einem „Gebührensalat“ begann.

Nach Eintreffen des Briefes prüfte Denker seine Unterlagen und stellte fest, dass die GEZ vom Konto weiterhin Gebühren für seine erwachsene Tochter Anke abgebucht hatte. Die zahle aber seit dem Umzug 1998 selbst. „Aus den endlosen Zahlenkombinationen der GEZ konnte ich zunächst gar nicht erkennen, dass Gebühren für einen anderen Nutzer abgebucht werden“, so der 76-jährige Ex-Unternehmer. Er forderte die nach der Mahnung überwiesenen 109,96 Euro zurück. Die GEZ reagierte nach Angaben Denkers zunächst nicht.

Eine erneute Prüfung der Akten brachte aus Denkers Sicht Klarheit: Seiner Tochter war offenkundig versehentlich die Gebührenkontonummer der Familie zugeteilt worden. Sohn Jens, der ab 1997 vom Firmenkonto die Gebühren überwies, war der Meinung, diese Zahlungen für den Vater zu leisten, da er die GEZ-Nummer der Schwester gar nicht kannte. Auch Anke Denker zahlte weiterhin ihre GEZ-Gebühren, weil sie davon ausging, dass die Familie die Zahlungen eingestellt habe. Als dann in März 2008 mit der Insolvenz der Firma von Jens Denker die Gebührenzahlung eingestellt wurde, meldete sich die GEZ bei Klaus Denker.

Der Familienvater schrieb wütend einen Brief an die GEZ und warf dieser vor, doppelt abkassiert zu haben. Er forderte sie auf, zusätzlich zur Teilnehmernummer den Vor- und Nachnamen des Nutzers zu nennen, falls dieser nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Nur so sei eine eindeutige Zuordnung möglich. Eine Kopie des Schreibens erhielt auch die Landesregierung in Hannover.

Das wirkte: Die Niedersächsische Staatskanzlei schaltete den Norddeutschen Rundfunk ein, der bei der GEZ den Fall klärte. Klaus Denker wurde die Teilnehmernummer zugeordnet, die ihm seit 1976 bekannt war. Tochter Anke hatte im Laufe der Jahre versehentlich zwei Nummern erhalten – eine für ihre aktuelle Wohnung in Oldenburg und eine für die ehemalige Berliner Anschrift. „Wir bedauern sehr, dass es in der Kommunikation zwischen Ihnen und der GEZ zu Missverständnissen gekommen ist“, schrieb der NDR. Das alte Gebührenkonto von Anke Denker wird aufgelöst. Sie erhält das doppelt gezahlte Geld – mehr als 830 Euro – zurück. „Wahrscheinlich zahlen Tausende von Eltern oder Firmen zu viel Rundfunkgebühr, ohne es zu wissen“, ist Denker nach dem Fall überzeugt.