WILDESHAUSEN - Auf dem Gelände der ehemaligen Landesstraßenmeisterei an der Ahlhorner Straße in Wildeshausen sollen neue Nutzungsmöglichkeiten gewerblicher Art ermöglicht werden. Dafür nimmt die Stadt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 (Nelkenstraße) jetzt in Angriff. Einstimmig hat der Bau- und Umweltausschuss dem Planentwurf zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit als nächsten Schritt empfohlen.

Mit dem Eigentümer hat die Stadt einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, so dass er die Kosten des Verfahrens trägt. Eckhart Mumm vom Planungsbüro Mumm und Partner stellte den Entwurf vor. Zu der rund 8700 Quadratmeter großen Fläche gehören mehrere Hallen sowie ein Wohnhaus. Das Haus kann erhalten bleiben, ansonsten soll eine gewerbliche Baufläche entstehen. Es gilt eine eingeschossige Bauweise. Wie am Westring soll es Sortimentsbeschränkungen geben. Zudem dürfen keine größeren Belästigungen für die benachbarten Wohngebiete durch die neue Nutzung entstehen, hieß es.

Im Frühjahr 2000 hatte die Straßenmeisterei das Gelände an der Ahlhorner Straße aufgegeben, weil sie damals eine gemeinsame Autobahn- und Straßenmeisterei in unmittelbarer Nähe der Autobahnauffahrt Wildeshausen-Nord bezog. Derzeit gehört das Gelände an der Ahlhorner Straße der Firma HGP Logistik-Consulting GmbH aus Bösel/Landkreis Cloppenburg.