WILDESHAUSEN - Nun solls der Landkreis richten: Einstimmig hat sich der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Wildeshausen dafür ausgesprochen, beim Kreis eine Landschaftsschutzgebiet-Verordnung für den Bereich der Welgenmarsch zu beantragen. Noch am späten Donnerstagabend wollte auch der Rat für diese Lösung votieren. Der Kreisausschuss könnte sich bereits am Montag in nicht-öffentlicher Sitzung des Themas annehmen. Ziel sei es, Natur und Landschaft zu schützen.
Auslöser der Entwicklung sind die Baupläne von Philipp von Radetzky, der in der Marsch Gebäude für die Pferdezucht errichten will. Nach seinem Verständnis handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich nach Paragraf 35 BauGB. Weil aber ein großes öffentliches Interesse am Erhalt des Naherholungsgebiets besteht, wollte die Stadt einen Bebauungsplan Nr. 66 „Marschwiesen“ aufstellen und eine Veränderungssperre für das Gebiet beantragen. Doch der VA-Beschluss wurde am Donnerstag aufgehoben.
Bauamtsleiter Ulrich Fortmann erläuterte, dass für einen neuen B-Plan in zwei Verfahrensschritten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen seien. „Das kann bis zu vier Jahre dauern.“ Für das Landschaftsschutzgebiet sei nur ein Verfahrensschritt erforderlich. Über die Verordnung stimme letztlich der Kreistag ab. Im übrigen existiere bereits ein Landschaftsrahmenplan des Kreises von 1997, die dieses Gebiet als besonders hochwertig einstufe.
Ulrich Kramer und Uwe Dekker (beide CDU) wiesen darauf hin, dass dort schon erste Baumaßnahmen durchgeführt würden. Karl Schulze Temming-Hanhoff sprach von „illegalen Machenschaften“. Der Stall in Nähe eines Naturdenkmals sei bereits ausgewinkelt; Bewehrungseisen liegen bereit. Fortmann meinte, als Landwirt habe von Radetzky das Recht, einen Unterstand für Futter und Tiere zu bauen. Gleichwohl würden Kreis und Stadt an diesem Freitag prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliege.
