WILDESHAUSEN - Die Gastronomen kämpfen ums Überleben. „Wenn Gäste für Weihnachtsfeiern oder Kohlfahrten vorbestellen, lautet die erste Frage: Darf bei Euch geraucht werden“, gibt Claus Wiebers (Hotel „Zur Rampe“) die Stimmung wieder. Hans-Peter Thurm-Meyer, Vorsitzender des Wirtevereins Wildeshausen, berichtet von Mitgliedern, die seit Einführung des Niedersächsichen Nichtraucherschutzgesetzes erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnen. „Die Raucher bleiben weg“, macht Thurm-Meyer insbesondere auf das Dilemma kleiner Kneipen, die kein Raucherzimmer einrichten könnten, aufmerksam. Betroffen sei auch der Getränke-Großhandel: „Wir haben im hiesigen Raum einen Umsatzrückgang von 15 bis 20 Prozent“, sagt Uwe Lammers, Geschäftsführer für den Bereich Gastronomie im Haus Nordmann. Die Entwicklung seit Einführung des Gesetzes sei „fatal“. Falls die Talfahrt anhalte, sei Nordmann zu Entlassungen gezwungen.
Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Karl-Heinz Bley informierte sich am Dienstag gemeinsam mit Vertretern des CDU-Stadtverbands Wildeshausen bei Nordmann über die Auswirkungen des Gesetzes. Bley sagte, noch nie zuvor seien Nichtraucher so gut geschützt worden. Die Politik müsse jetzt aber genau hinschauen und notfalls das Gesetz, das ohnehin Ende 2009 überprüft werde, korrigieren. Der CDU-Politiker meinte, man solle über Ausnahmen für Ein-Raum-Kneipen oder für Familienfeiern in Gaststätten nachdenken. Eine Korrektur sei aber erst nach der Landtagswahl im Januar möglich. Altbürgermeister Manfred Rollié sagte: „Ich bin froh, dass es dieses Gesetz gibt.“ Viele Menschen würden in verrauchten Räumen große Qualen erleiden.
Nordmann-Geschäftsführer Ingo Böttjer erklärte, dass Getränkehandel und Gastronomie keinesfalls gegen den Nichtraucherschutz seien. Den Wirten fehle aber die Wahlmöglichkeit. Auch Lammers betonte, das Gesetz greife schwer in unternehmerische Freiheiten ein. Gerade Familienbetriebe ringen um ihre Existenz. In einzelnen Fällen habe Nordmann schon Umbaumaßnahmen für Raucherzimmer vorfinanziert. Mit Prävention für Jugendliche habe das Gesetz ohnehin wenig zu tun, meint Lammers: Man dürfe ja erst mit 18 Jahren in die Kneipe.
