WILDESHAUSEN - Im Bereich Infektionsschutz sollen die Gesundheitsämter des Landkreises Oldenburg und der Stadt Delmenhorst eine Zweckvereinbarung über eine amtsärztliche Rufbereitschaft schließen. Dafür sprach sich am Dienstagabend der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landkreises aus.
Hintergrund sind die jüngsten Erfahrungen mit der Schweinegrippe, die gezeigt haben, dass in Zeiten von erhöhtem Infektionsgeschehen eine Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes außerhalb der üblichen Dienstzeit mit zwei Amtsärzten und einer Ärztin nur unzureichend möglich ist.
Künftig übernehmen die Gesundheitsämter von Stadt und Landkreis wechselseitig eine amtsärztliche Rufbereitschaft für die Wochenenden und an Feiertagen. Aufgrund des wöchentlichen Wechsels erfolgt keine Erstattung der anstehenden Personalkosten. Auch Fahrtkosten werden nicht erstattet. Ein Ausgleich zwischen Stadt und Kreis erfolgt nur bei Sachkosten, die höher als 100 Euro liegen.
Zuvor hatte der ärztliche Leiter Dr. Leonard Hamschmidt über die neue Influenza A H1N1 („Schweinegrippe“) berichtet. Danach sei das Schlimmste überstanden. Die neue Influenza habe mittlerweile den Status einer saisonalen Grippe erreicht. Ein Impfstoff zum Schutz von Risikogruppen sei für den 19. Oktober angekündigt. Bisher hätten sich 625 Personen, die berufsbedingt stark gefährdet seien, freiwillig für eine Impfung gemeldet.
