Wildeshausen - Nachbarschaftsstreit an der Wittekindstraße in Wildeshausen: Der Eigentümer des Grundstücks Wittekindstraße 6, Familie Kreienborg, baut derzeit das Dachgeschoss seines Gebäudes aus. Der Eigentümer des Grundstücks Wittekindstraße 4, Karsten Kolloge, hat dagegen beim Landkreis Oldenburg interveniert. Sein Vorwurf: Es gebe keine gültige Baugenehmigung für einen derart hohen Bau. Deshalb müsse er stillgelegt werden.
Nach Angaben des Landkreises existiert eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2015. Anfang Juni habe das Bauamt weitere Nachtragsunterlagen erhalten. Der Grund: Der Bauherr habe in die Statik eingreifen müssen, nachdem die Decke geöffnet worden sei.
Am 17. Juli habe die Kreisverwaltung einen Hinweis bekommen, dass gegen die Baugenehmigung verstoßen worden sei. Einen Tag später hätten sich Experten den Bau Wittekindstraße 6 angeschaut. Das Ergebnis: Bei der jetzigen Bauausführung seien die Grenzabstände eingehalten worden. Das sei entscheidend, so die Kreisverwaltung. Die Baugenehmigung müsse erteilt werden, wenn die Abstandsgrenzen eingehalten würden.
Am 22. Juli habe der Bauherr weitere Detailunterlagen beigebracht. Ein Baustopp sei nicht infrage gekommen, so der Landkreis, weil sich der Bauherr im Rahmen des öffentlichen Baurechts bewegt habe. Diese Entscheidung liege im Ermessensspielraum der Kreisverwaltung.
Vorzeitig gebaut
Nach Ansicht des Nachbarn Karsten Kolloge hat der Bauherr aber vor Erhalt einer neuerlichen Baugenehmigung mit dem Ausbau des Dachgeschosses begonnen. Illegal sei auch der Ausbau in der nicht genehmigten Form. Im Jahr 2015 sei eine Firsthöhe von maximal 9,83 Meter genehmigt worden. Kolloge habe nun aber feststellen müssen, dass die tatsächliche Bauhöhe deutlich höher sei. Diese Abweichung sei genehmigungspflichtig. Kolloges Problem: Je höher das Gebäude, desto größer der Schatten auf sein nördlich gelegenes Grundstück. Kolloge Anwalt beantragte deshalb einen Baustopp, weil es sich um einen Schwarzbau handele.
In der Tat baut Familie Kreyenborg nun höher – knapp einen Meter, heißt es aus dem Kreishaus. Aufgrund der neuen Höhe sei der Grenzabstand zum Nachbarn entsprechend der Vorschrift ebenfalls größer geworden. Wie die Kreisverwaltung am Dienstag mitteilte, wurde die sogenannte Nachtragsbaugenehmigung am Montag, 29. Juli, erteilt.
Weil der Bauherr den Ausbau des Dachgeschosses fortgesetzt habe, ohne die Nachtragsbaugenehmigung abzuwarten, so der Landkreis, bestehe die Möglichkeit, dass ein Bußgeldverfahren auf Familie Kreienborg zukommt.
Karsten Kolloge hatte beim Landkreis Oldenburg zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Er beschuldigt eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, hinter den Kulissen Absprachen mit dem Bauherrn getroffen zu haben, ohne dass eine aktuelle Baugenehmigung vorgelegen habe. Dabei sei das Bauordnungsamt zur Neutralität verpflichtet, so Kolloge.
Beschwerde geschrieben
Nach Darstellung des Landkreises sei die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung noch nicht entschieden. Fest stehe, dass sie sich ordnungsgemäß verhalten und unverzüglich gehandelt habe.
Familie Kreienborg wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu dem Streit mit dem Nachbarn Kolloge äußern. Einen Kontakt zwischen den Nachbarn habe es im Vorfeld des Dachausbaus nicht gegeben, so Kolloge.
„Wir hatten auch keinen Kontakt zum Eigentümer“, sagt Bernhard Kramer, Provisor der Kirchengemeinde Sankt Peter. Das katholische Waltberthaus – Wittekindstraße 8 – grenzt ebenfalls an das Haus von Familie Kreienborg. „Wenn ich der Bauherr wäre“, so Kramer, „dann wäre ich zu meinem Nachbarn gegangen und hätte ihn darüber informiert, was ich vorhabe.“ Da kein Bebauungsplan geändert worden sei, habe es auch keine Informationen von der Stadt gegeben.
Nach den Worten von Bernhard Kramer habe das Waltberthaus eine ähnliche Höhe wie das Nachbargebäude. „Wir werden durch den Ausbau des Dachgeschosses nicht beeinträchtigt“, so der Provisor. Ob der Ausbau schön sei, stehe auf einem anderen Blatt.
*Anmerkung der Redaktion: Karsten Kolloge ist als Redakteur bei der NWZ beschäftigt. Die Klage gegen seinen Nachbarn und gegen den Landkreis Oldenburg hat er als Privatmann geführt. Die Nordwest-Zeitung sieht in dem Fall ein öffentliches Interesse. Deshalb hat sie unabhängig recherchiert und sich dafür entschieden zu berichten, obwohl ein Mitarbeiter beteiligt ist.
