WILHELMSHAVEN/BREMEN/HANNOVER - Das erbitterte Ringen um die Zukunft des technischen Projektleiters des Wilhelmshavener Jade-Weser-Ports, Wolf-Dietmar Starke, geht in eine weitere Runde. Nachdem der vor über einem Jahr entlassene Starke vor Gericht seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchgesetzt hatte, wurde seinem Anwalt am Donnerstag eine neue fristlose Kündigung zugestellt.

Eigentlich hätte Starke nach einem Beschluss des Arbeitsgerichtes Wilhelmshaven an diesem Freitag seine Tätigkeit wieder aufnehmen sollen. Mit dem jetzt eingeleiteten Schritt will die Realisierungsgesellschaft für den im Bau befindlichen Tiefwasser-Containerhafen das bisherige Gerichtsurteil umgehen und um jeden Preis verhindern, dass Starke wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Die neue außerordentliche Kündigung war vom Aufsichtsrat der Gesellschaft im Umlaufverfahren beschlossen worden.

Begründet wurde der Schritt mit der „Sicherung des Betriebsfriedens“. Der Chefplaner habe dem Projekt und den Landesregierungen von Bremen und Niedersachsen „Schaden zugefügt“. Er habe zwar weiter die „Unterstützung einzelner Mitarbeiter“, im Fall einer Weiterbeschäftigung seien aber „dauerhafte Differenzen“ in der Gesellschaft zu befürchten. Deshalb seien die notwendigen Schritte „mit dem Ziel einer endgültigen Trennung“ unverzüglich einzuleiten.

Aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium verlautete ergänzend gegenüber dieser Zeitung, dass man gleichzeitig Gespräche über eine gütliche Einigung mit Starke führe. Dies könne entweder durch eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle oder durch eine finanzielle Einigung geschehen. Ziel der Landesregierung sei, dass der neue Geschäftsführer der Realisierungsgesellschaft, Axel Kluth, seine Arbeit an diesem Freitag völlig unbelastet von den Querelen der Vergangenheit beginnen könne.

Starke selbst äußerte sich gegenüber dieser Zeitung betroffen über „die ungerechtfertigten und ehrverletzenden Vorwürfe“. Seine Position, für die man ihn im Frühjahr 2007 aus dem Amt entfernt habe, sei inzwischen sowohl vom Oberlandesgericht Celle als auch vom Arbeitsgericht Wilhelmshaven bekräftigt worden. Insofern könne keinesfalls davon die Rede sein, dass ausgerechnet er in diesem Fall Schaden angerichtet habe. Starke kündigte an, dass er sich weiter gerichtlich zur Wehr setzen werde, falls es nicht in absehbarer Zeit eine gütliche Einigung gebe. Schließlich werde sein gerichtlicher Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch die neuerliche Kündigung nicht aufgehoben.


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