WILHELMSHAVEN - Die Rechtslage ist durchaus verzwickt, doch die Entscheidung des Richters fiel eindeutig aus: Wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Wilhelmshaven am Dienstag die FDP-Ratsfrau Susanne Bauermeister (47) zu einer Geldstrafe von 1500 Euro ( 30 Tagessätze zu je 50 Euro).
Der Kommunalpolitikerin wurde vorgeworfen, sich in einer rechtlich schwer zu beurteilenden Situation nicht intensiv und sorgfältig genug informiert zu haben.
Hintergrund für das Gerichtsverfahren war ein Fahrverbot wegen Alkohols am Steuer. Für eine neue Fahrerlaubnis wäre eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund Idiotentest genannt, nötig gewesen.
Beraten von einer Berliner Fahrschule entschied sich die Wilhelmshavenerin dann, noch während der ausgesprochenen Sperrfrist einen neuen Führerschein in der Ukraine zu erwerben, den sie dann nach Ablauf ihrer Sperre zu einer polnischen Fahrerlaubnis umschreiben ließ. Mit diesem Papier hätte sie unbestritten in der ganzen Welt fahren dürfen nur nicht in Deutschland.
In dem Prozess am Dienstag war die Faktenlage unbestritten. Es ging ausschließlich um die Frage, ob sich die Ratsfrau wie ihr Anwalt unterstrich in einem unvermeidlichen Rechtsirrtum befand oder ob ihr Rechtsirrtum vermeidbar gewesen wäre. Deshalb beantragte er Freispruch für seine Mandantin, hilfsweise auch eine Einstellung des Verfahrens.
Die Antwort des Gerichts war eindeutig: Bei Ihrer Lebenserfahrung hätten Sie sich nicht auf die Auskunft einer Fahrschule verlassen dürfen, sondern die Frage doppelt und dreifach klären müssen. Notfalls durch eine entsprechende Anfrage bei den Behörden.
Dass sie dies nicht gemacht habe, lasse vermuten, dass es ihr in Wirklichkeit darum gegangen sei, den schwierigen Weg über die psychologische Untersuchung zu vermeiden. Andererseits sei ihr kein vorsätzliches Fehlverhalten vorzuwerfen. Deshalb fiel die Geldstrafe offenbar auch deutlich niedriger aus als bei der Ursprungs-Alkoholfahrt.
