WILHELMSHAVEN - Wegen Betrugs ist ein 52-Jähriger aus Wilhelmshaven zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung) verurteilt worden. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven wurde am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte im September 2009 gegenüber dem Arbeitsamt erklärt, nicht den monatlichen Scheck über seine Arbeitslosenhilfe bekommen zu haben. Deswegen war ihm das Geld (586,90 Euro) bar ausgezahlt worden. Dem Angeklagten wurde aber gesagt, dass er, wenn der Scheck ihn doch noch erreichen sollte, diesen sofort zurückgeben müsse. Über die Belehrung war ein Protokoll angefertigt worden.
Gestern räumte er ein, den Scheck eingelöst zu haben. Das habe er nur getan, um im Arbeitsamt die Summe bar einzuzahlen. Dort habe man ihm gesagt, dass das nicht gehe. Die Richter glaubten dem Angeklagten nicht. Der Vorsitzende gab zu verstehen, der Angeklagte solle sich die Berufung gut überlegen. Ein zweites Urteil könnte schlechter ausfallen als das erste. Das sah der Angeklagte, der unmittelbar vor dem Betrug aus der Haft (wegen früherer Vermögensdelikte war er zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden) entlassen worden war, ein. Er zog seine Berufung zurück.
